Meldungsdatum: 20.09.2024
Der Radweg an der Hamalandstraße in Wessum darf durchgängig in beide Richtungen mit dem Rad befahren werden. Die Argumente dafür hat die Verwaltung gestern (19. September) im Ausschuss für Verkehr und Umwelt vorgestellt. Im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt Ahaus, die in der kommenden Woche umgesetzt wird, kann das etwa 300 Meter lange Stück, an dem auch auf der von Ahaus kommend rechten Seite ein Radweg ausgewiesen ist, in beiden Fahrtrichtungen genutzt werden.
Laut Straßenverkehrsordnung müssten Radfahrende aus Ahaus kommend am Wessumer Ortseingang die Straßenseite wechseln und an der Kreuzung mit der Eichenallee/Wesheimstraße wieder zurück auf die andere Seite, wenn sie weiter Richtung Alstätte unterwegs sind.
Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung angeordnet werden. Auf innerörtlichen Straßen stellt dieses allerdings eine absolute Ausnahme dar. Aufgrund der örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse und unter Wahrung der Verkehrssicherheit hat die Verwaltung die Regelung geändert.
In den nächsten Schritten wird die Beschilderung an der Strecke angepasst und die Einmündung „Zur Gräfte“ farblich markiert.
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