Meldungsdatum: 30.09.2024
Für das Kindergartenjahr ab dem 1. August 2025 laufen jetzt die Anmeldungen.
Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen. Insbesondere für unter dreijährige Kinder gilt das Angebot der Kindertagespflege, in der eine Kindertagespflegeperson die Kinder im häuslichen Umfeld oder in einer Großtagespflege betreut. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung vorrangig.
Die Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr sollten bis zum 8. November 2024 erfolgt sein. Es sind maximal 3 aktive Betreuungsanfragen pro Kind und Betreuungsbeginn gleichzeitig möglich. Eine genaue Beschreibung mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf der Startseite von „LITTLE BIRD“ unter https://portal.little-bird.de/Suche/Ahaus . Es wird den Eltern empfohlen, die Möglichkeit der insgesamt 3 Betreuungsanfragen in Kindertageseinrichtungen und /oder Kindertagespflege auszunutzen.
Kinder in Kindertageseinrichtungen
Am Montag, den 4. November und Dienstag, den 5. November 2024 können Eltern ihre Kinder, die ab dem 1. August 2025 eine Kindertageseinrichtung in Ahaus besuchen sollen, in den jeweiligen Kindergärten anmelden. Möglich sind die Anmeldungen während der Öffnungszeiten der Einrichtungen oder nach Vereinbarung. Bei dem Anmeldegespräch sollte das zu betreuende Kind anwesend sein. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind zukünftig 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlich betreuen zu lassen. Das Kinderuntersuchungsheft (gelbes Vorsorgeheft) des Kindes ist mitzubringen. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt bei der Anmeldung noch nicht.
Zusätzlich muss das Kind für die Kindertageseinrichtung über das Online-Elternportal „LITTLE BIRD“ angemeldet werden. Hier finden Sie auch Informationen über die Betreuungsanbieter, z.B. Betreuungsformen, Kontaktdaten, pädagogische Angebote und Aktivitäten.
Folgende Tageseinrichtungen für Kinder nehmen Anmeldungen entgegen:
Kinder in der Kindertagespflege
Die Anmeldung für die Kindertagespflege ebenfalls von zu Hause aus über das Online-Elternportal „LITTLE BIRD“ erledigt werden. Hier gibt es auch Informationen über die Kindertagespflegepersonen, z.B. Öffnungszeiten, pädagogische Aspekte und Besonderheiten. Bei entsprechenden Kapazitäten wird die Kindertagespflegeperson einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren.
Bei der Kindertagespflege stehen, je nach Kindertagespflegeperson, wöchentliche Betreuungszeiten von bis zu 15, 25, 35 oder 45 Stunden zur Auswahl.
Für Informationen und Beratung stehen die Fachberaterinnen der Fachbereichs Jugend zur Verfügung:
Die Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung in Kindertagesspflege entspricht der für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Nachweis für Ganztagsplätze
Wer eine wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden in einer Kindertageseinrichtung buchen möchte, muss bis zum 01.12.2024 einen individuellen Nachweis des Betreuungsbedarfs erbringen. Hierzu steht den Eltern über einen Link in LITTLE BIRD auf der Website der Stadt Ahaus ein digitales Formular zur Verfügung, welches z.B. per Smartphone ausgefüllt werden kann.
Auf dieser Website sind auch die Kriterien für die Vergabe der 45 Stundenplätze und weitere Informationen dargestellt. Bei Fragen dazu steht den Eltern der Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus gerne zur Verfügung.
Kinder mit Behinderung
In fast allen Kindertageseinrichtungen in Ahaus und auch bei mehreren Kindertagespflegepersonen können Kinder mit einer Behinderung integrativ betreut werden. In den Kindertageseinrichtungen unterstützt zusätzliches Fachpersonal die Erzieherinnen und sorgt dafür, dass die Kinder die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Außerdem ist eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Therapeuten möglich. In der Kindertagespflege sind kleinere Gruppen gegeben und für den Bereich Inklusion qualifizierte Kindertagespflegepersonen vorhanden.
Darüber hinaus bietet die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Ahaus im Familienzentrum Wittekindshof – Scheelenkamp Plätze für Kinder mit Behinderung in heilpädagogischen Gruppen nach dem Sozialgesetzbuch XII an. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung für eine heilpädagogische Gruppe nicht mittels „LITTLE BIRD“ erfolgen kann.
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Belegexemplare sind willkommen.
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