Pressemeldungen



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Hamm, 04. Oktober 2024

Anmeldetermine an den städtischen Grundschulen

Alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden, werden zum 01. August 2025 schulpflichtig. Die Kinder müssen im Zeitraum von Montag, 7.10.2024, bis Donnerstag, 10.10.2024, an den Grundschulen angemeldet werden. Die Sekretariate sind von 8.00 bis 11.00 Uhr sowie am Montag- und Mittwochnachmittag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Gegebenenfalls ist es für die Anmeldung erforderlich, vorab einen Termin mit der Schule zu vereinbaren. Hierbei müssen Eltern die  Hinweise auf den Homepages der jeweiligen Schule beachten.

Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt möglich. Die Gebühr beträgt zehn Euro.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch. Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin.



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