Meldungsdatum: 01.10.2024
Damit gilt: Für ein ukrainisches Fahrzeug, das seit dem Grenzübertritt länger als ein Jahr am Verkehr in Deutschland teilnimmt, muss dann eine Ummeldung auf eine deutsche Zulassung erfolgen.
Die Zulassungsstelle des Kreises Unna bittet darum, für die Ummeldung einen Termin in den Zulassungsstellen Unna oder Lünen zu vereinbaren und vorab eine E-Mail an zulassungsstelle@kreis-unna.de zu senden, um insbesondere Rückfragen zu erforderlichen Unterlagen im Vorfeld zu klären. Eine Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente für die Zulassung von Fahrzeugen ist nicht zulässig. Termine können in diesem Fall auch per E-Mail abgesprochen werden oder über www.kreis-unna.de/terminvereinbarung (Terminausauswahl „Im- und Export“) gebucht werden.
Weitergehende Informationen finden Betroffene auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr https://bmdv.bund.de unter dem Suchwort „Ukraine“. Dort steht ein umfangreicher Fragen-Antwort-Katalog auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zur Verfügung.
Alle anfallenden Kosten (Gutachten, Zulassungsgebühren, Ausnahmegenehmigungen etc.) sind durch die Antragsteller zu tragen. Eine Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen ist nicht mehr möglich. PK | PKU
Pressekontakt: Max Rolke | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de | Fon 0 23 03 27 11 13
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