Meldungsdatum: 02.10.2024
Führerscheinangelegenheiten können beim Landkreis Leer nur mit Termin bearbeitet werden. Daran möchte die Führerscheinstelle noch einmal freundlich erinnern. Für diesen Hinweis gibt es einen aktuellen Anlass: Seit ein paar Wochen kommen immer öfter Kunden auch ohne Termin – und sind unzufrieden, weil sie dann sehr lange warten müssen oder ihr Vorgang an dem Tag gar nicht mehr erledigt werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich jedoch nicht um Besucher ohne Termin kümmern, wenn gleichzeitig Kunden mit Termin bedient werden müssen.
Deshalb richtet das Straßenverkehrsamt die dringende Bitte an Kunden der Führerscheinstelle: Buchen Sie vorher einen Termin. Dies kann sowohl online als auch telefonisch geschehen. Nur so kann das Besucheraufkommen gut und kundenfreundlich gesteuert werden. Es stehen grundsätzlich genügend freie Termine zur Auswahl, auch zeitnah, betont die Führerscheinstelle.
In diesem Zusammenhang möchte der Landkreis Leer insbesondere an die Umtauschpflicht für Inhaber von Papierführerscheinen erinnern. Aktuell gilt dies für die Geburtsjahrgänge 1971 und später, die ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen. Diese Personen werden gebeten, unbedingt einen Termin zu buchen.
Dass die Führerscheinstelle des Landkreises Leer Vorgänge nur nach einer Terminvereinbarung bearbeitet, ist seit dem 15. April dieses Jahres so. Vorbild dafür war die Zulassungsstelle, die sich im gleichen Gebäude befindet. Nach der Umstellung in der Zulassungsstelle hatte es viele positive Rückmeldungen von Kunden und Mitarbeitern gegeben. Auch die Führerscheinstellen vieler umliegender Landkreise verfahren seit längerem so.
Telefon Führerscheinstelle: 0491 926-1467
Online-Terminvergabe: https://tevis.lkleer.de
Landkreis Leer
-Der Landrat-
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: +49 (0) 491 / 926-0
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