Meldungsdatum: 09.10.2024
Gemeinsam mit dem Mieterverein Braunschweig und Umgebung e. V., Haus + Grund Braunschweig e. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Braunschweig- Salzgitter- Wolfenbüttel erstellt die Stadt Braunschweig einen neuen qualifizierten Mietspiegel. In diesen Tagen werden ca. 10.000 nach dem Zufallsprinzip ermittelte Haushalte angeschrieben, mit der Bitte, die Datenerhebung durch Ausfüllen der Fragebögen zu unterstützen. Im Fragebogen werden sie gebeten, Angaben zur Wohnung, Miete und Nebenkosten zu machen. Die Auskunft ist laut Art. 238 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtend, befragte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter müssen bei der Befragung Auskunft geben. Ansprechpartner für Rückfragen werden im Anschreiben für die ausgewählten Haushalte genannt. Die Auskunft kann über ein bereitgestelltes Internetportal oder in schriftlicher Form gegeben werden.
An einen qualifizierten Mietspiegel werden im Unterschied zum einfachen Mietspiegel gesetzliche Anforderungen gestellt (BGB Paragraphen 558 bis 558d). Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Nach zwei Jahren kann er per Stichprobe oder Preisindex für zwei weitere Jahre fortgeschrieben werden, danach ist er neu aufzustellen. Die Kommune oder Interessenvertreter von Mietern und Vermietern müssen ihn als qualifiziert anerkennen.
In Braunschweig wurde der Mietspiegel zuletzt 2022 als qualifizierter Mietspiegel erstellt. Der neue Mietspiegel soll Anfang 2025 in Kraft treten. Bis es soweit ist, gilt der bisherige Mietspiegel seit dem 1. September als einfacher Mietspiegel weiter.
Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt gezahlten Mieten und wird damit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung. Sowohl Mieter als auch Vermieter können anhand des Mietspiegels beurteilen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ist. Ihre größte Wirkung entfalten Mietspiegel im vorprozessualen Bereich, indem sie Anhaltspunkte für außergerichtliche Einigungen zwischen den Mietvertragsparteien liefern.
Stadt Braunschweig
Referat Kommunikation
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Postfach 3309 - 38023 Braunschweig
Telefon: (0531) 470 - 2217, - 3773, - 2757
Telefax: (0531) 470 - 29 94
Mail: kommunikation@braunschweig.de
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Braunschweig" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.