Meldungsdatum: 15.10.2024
Wenn eine pflegebedürftige Person trotz Unterstützung durch Angehörige und ambulanter Hilfen, wie zum Beispiel durch einen Pflegedienst, den Besuch einer Tagespflege oder Nachbarschaftshilfe, nicht mehr zu Hause versorgt werden kann, ist häufig der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. „Dies ist dann eine große Veränderung für die pflegebedürftige Person und auch für die Angehörigen“, weiß Gudula Decking, Koordinatorin der Pflegeberatung im Kreis Borken. Zu beachten ist außerdem, dass nicht jede Person, die kurzfristig einen Platz in einem Pflegeheim sucht, sofort fündig wird. Die Kosten für die „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ in einem Pflegeheim sind zudem hoch und übersteigen meist die Ausgaben, die bei ambulanter Pflege und Betreuung zuhause entstehen. Daher stellen sich viele Angehörige häufig folgende Fragen: Wie setzen sich die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim zusammen? Was passiert mit der Rente und dem Vermögen der betroffenen Person? Werden Kinder für die Kosten herangezogen? Antworten auf diese und auf weitere Fragen liefert Ruth Weddeling, Leiterin der Fachabteilung Pflege und WTG-Behörde des Kreises Borken, bei ihrem Online-Vortrag „Finanzierung eines Heimplatzes“ am Dienstag, 29. Oktober 2024, von 19 Uhr bis 20 Uhr über die Plattform Zoom.
Dem kostenlosen Vortrag kann ohne vorheriger Anmeldung unter folgendem Link beigetreten werden: www.kreis-borken.de/pflege-vortrag
Meeting-ID: 923 7674 0948
Kenncode: rV9Hb2
Eine Auflistung aller Pflegeheime im Kreis Borken ist im Internet unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.
Zum Hintergrund:
Im Kreis Borken stehen aktuell 47 Pflegeheime mit rund 3.300 Plätzen zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen können eine Auswahl (auch außerhalb des Kreisgebiets) treffen, allerdings ist die Nachfrage sehr groß. Bei der Wahl ist zu berücksichtigen, dass jedes Haus unterschiedlich hohe Kosten veranschlagt.
Betreiber und Träger der Pflegeheime im Kreis Borken sind beispielsweise konfessionelle Gesellschaften, private Anbieter und Wohlfahrtsverbände. Die Qualitätsprüfungen erfolgen sowohl durch den Medizinischen Dienst als auch durch die Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)-Behörde („Heimaufsicht“) des Kreises Borken.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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