Meldungsdatum: 09.10.2024
Laut Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dafür zuständig, die Straße vor ihrem Grundstück zu reinigen - und damit auch das Laub von öffentlichen Straßen- und Parkbäumen von den Gehwegflächen zu entfernen. Die Entsorgung kann durch die Nutzung einer gebührenpflichtigen, grünen Tonne erfolgen. Zusätzlich besteht nun dauerhaft von Mitte Oktober bis Mitte Dezember die Möglichkeit, am Wertstoffhof Herbstlaub bzw. Grünabfälle gebührenfrei abzugeben.
In bestimmten Bereichen mit besonders vielen städtischen Bäumen gibt es außerdem das Angebot, dass Nachbargemeinschaften oder Anlieger sich zusammenschließen können und der Baubetriebshof das zusammengetragene Laub vor Ort abholt, ohne zusätzliche Gebühr für diesen Service.
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