Meldungsdatum: 22.10.2024
Der Borkener Kreistag hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 die erste Änderung des Landschaftsplanes „Stadtlohn“ beschlossen. Der Landschaftsplan ist seit dem 16. März 2005 rechtskräftig. Die erste Änderung des Landschaftsplanes ist erforderlich, da das Naturschutzgebiet Berkel im Innenbereich der Stadt Stadtlohn, das bisher über eine ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster ausgewiesen war, in den Landschaftsplan integriert und das Naturschutzgebiet durch den Landschaftsplan ausgewiesen werden soll. Nach Auslaufen der ursprünglichen Naturschutzgebiets-Verordnung hat die Bezirksregierung Münster die einstweilige Sicherstellung des Naturschutzgebietes im Innenbereich letztmalig bis zum 15. August 2026 verlängert. Darüber hinaus ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung dient der Unterrichtung der Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und Grundsätze der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Es besteht die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern, Anregungen zu geben oder Fragen zu erörtern. Zu einem späteren Zeitpunkt findet die Offenlage der ersten Änderung statt. Dann können Bürgerinnen und Bürger nochmals eine Stellungnahme abgeben. Die Unterlagen zur ersten Änderung des Landschaftsplanes „Stadtlohn“ können über das Onlineportal Beteiligungen NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/kbor/beteiligung/themen/1009646 eingesehen werden (Link ist erst ab 4. November 2024 aktiv). Dort können sich Interessierte vom 4. November bis zum 13. Dezember 2024 über den Button „Ihre Stellungnahme“ zu der Planung äußern. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet parallel zur Bürgerbeteiligung statt.
Die Planunterlagen können auch im Kreishaus in Borken, Burloer Straße 93, eingesehen werden und es besteht die Gelegenheit, sich die Planung erläutern zu lassen oder Fragen zu klären. Dazu sollte vorher ein Termin vereinbart werden. Als Ansprechpartner stehen dafür zur Verfügung: Stefan Kranz, Telefon: 02861/681-7129, E-Mail: s.kranz@kreis-borken.de sowie Willi Böckers, Telefon: 02861/681-7163, E-Mail: w.boeckers@kreis-borken.de.
Die Berkel ist ein FFH-Gebiet und unterliegt damit dem europäischen Schutzregime „Natura 2000“. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die von ihnen gemeldeten FFH-Gebiete durch nationale Schutzgebiete zu sichern, in Deutschland sind dazu in der Regel Naturschutzgebiete auszuweisen. Um den nach EU-Vorschriften und Bundesnaturschutzgesetz notwendigen Schutz der Berkel als Naturschutzgebiet weiterhin und dauerhaft zu gewährleisten, muss das derzeitige Naturschutzgebiet der Berkel im Innenbereich der Stadt Stadtlohn in den Landschaftsplan „Stadtlohn“ integriert werden. Dazu ist es erforderlich, diesen Landschaftsplan zu ändern und um die Flächen zu erweitern, die bisher durch die Verordnung als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurden. Es gibt geringfügige Änderungen und Erweiterungen, die im Rahmen dieses Verfahrens angepasst beziehungsweise aufgenommen werden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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