Meldungsdatum: 22.10.2024
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (SAB) hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2025 und 2026 kalkuliert. Allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen führen zur Erhöhung der Fahrbahnreinigungsgebühr um durchschnittlich 9,4 Prozent in fast allen Reinigungsklassen. Weitere Änderungen betreffen die Gehwegreinigung und Durchgangsstraßen. Über den entsprechenden Satzungsentwurf entscheidet der Stadtrat in seiner Dezembersitzung.
Für die Fahrbahnreinigung ist eine Gebührenerhöhung von 1,46 Euro auf 1,59 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen I, Ia, Ib und II (Reinigung dreimal wöchentlich), von 3,41 Euro auf 3,72 Euro für die Reinigungsklasse I c (Reinigung siebenmal wöchentlich), von 0,97 Euro auf 1,06 Euro für die Reinigungsklasse III (Reinigung zweimal wöchentlich), von 0,49 Euro auf 0,53 Euro für die Reinigungsklasse IV (Reinigung einmal wöchentlich), von 0,24 Euro auf 0,27 Euro für die Reinigungsklasse VI (Reinigung 14-täglich) sowie von 0,11 Euro auf 0,22 Euro für die Reinigungsklasse VII (Reinigung einmal monatlich) geplant. Bei Straßen der Reinigungsklasse V sind weiterhin die Anlieger verantwortlich.
Für die Gehwegreinigung ist eine Gebührenerhöhung von 2,46 Euro auf 2,64 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklasse I (Reinigung dreimal wöchentlich), von 3,24 Euro auf 3,49 Euro für die Reinigungsklasse Ia (Reinigung fünfmal wöchentlich) sowie von 4,30 Euro auf 4,64 Euro für die Reinigungsklassen Ib und Ic (Reinigung siebenmal wöchentlich) geplant.
Die planmäßige Neukalkulation für die kommenden zwei Jahre wurde notwendig, weil die derzeit gültige Straßenreinigungsgebührensatzung nach zwei Jahren zum Dezember dieses Jahres ausläuft. Bei der Neukalkulation wurden Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt.
Für die Reinigung der Durchgangsstraßen ist eine Gebührenerhöhung von 0,97 Euro auf 1,06 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen ID, IaD, IbD (Reinigung dreimal wöchentlich), von 1,47 auf 1,59 Euro für die Reinigungsklasse IcD (Reinigung siebenmal wöchentlich), von 1,21 Euro auf 1,33 Euro für die Reinigungsklasse IID (Reinigung dreimal wöchentlich), von 0,73 auf 0,80 Euro für die Reinigungsklasse IIID (Reinigung zweimal wöchentlich) sowie von 0,37 Euro auf 0,41 Euro für die Reinigungsklasse IVD (Reinigung einmal wöchentlich) geplant.
Grundsätzlich trägt der Anlieger bei der Straßenreinigung nicht die gesamten Kosten der Straßenreinigungsgebühr, weil diese auch dem Interesse der Allgemeinheit wegen des Erscheinungsbilds der Stadt dient. Demzufolge übernimmt die Stadt anteilig Kosten der Straßenreinigung für Fahrbahnen und Gehwege sowie 100 Prozent der Fahrbahnwinterdienstkosten. Letztere können nicht dem Gebührenzahler übertragen werden. Der kommunale Eigenanteil (Allgemeininteresse, Durchgangsverkehr) sollte in der Regel insgesamt 25 Prozent der gebührenfähigen Kosten betragen.
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