Meldungsdatum: 28.10.2024
Die Bezirksregierung Münster startet am Montag, 28. Oktober 2024, die zweite Beteiligungsrunde zur Änderung des Regionalplans Münsterland. In der Zeit vom 28. Oktober bis zum einschließlich 9. Dezember 2024 wird der überarbeitete Planentwurf öffentlich ausgelegt und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Regionalplan Münsterland stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Region. Er strebt insbesondere eine ausgewogene Balance zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen an und zielt darauf ab, die begrenzten Flächenressourcen möglichst effizient und umweltschonend zu nutzen.
Mit dem Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Raumentwicklung geschaffen werden. Neben einem neuen Modell zur Siedlungsentwicklung liegt eine zentrale Aufgabe darin, die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Dabei ist der Regionalplan an die Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) anzupassen.
Um den betroffenen öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen, wurde bereits im Jahr 2023 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei gingen rund 1.200 Stellungnahmen ein, die von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und aufbereitet wurden. Im Sommer 2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen in einem Erörterungstermin diskutiert. Anschließend wurde der Planentwurf noch einmal überarbeitet.
Mit Beschluss vom 23. September 2024 hat der Regionalrat Münster den überarbeiteten Planentwurf und die Durchführung eines zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die Planunterlagen können in der Zeit vom 28. Oktober bis einschließlich zum 9. Dezember 2024 auf der Verfahrensseite bei Beteiligung NRW oder auf der Homepage der Bezirksregierung online eingesehen werden: https://url.nrw/RPMSL
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch bei der Bezirksregierung Münster (Domplatz 1-3) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens können in der Zeit vom 28. Oktober bis einschließlich zum 9. Dezember 2024 Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen abgegeben werden. Dafür kann unter anderem das zentrale Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ genutzt werden: https://beteiligung.nrw.de/portal/brms/beteiligung/themen/1009702
Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zur Auslegung der Planunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen erhalten Sie auf den oben genannten Verfahrensseiten und im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, Ausgabe 41 vom 11. Oktober 2024: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/service/amtsblaetter/amtsblaetter_2024/amtsblatt_41_2024.pdf
Worum es bei dem Verfahren zum neuen Regionalplan konkret geht, erläutern Britta Kraus und Laura Pund (Hauptdezernentin und Dezernentin Regionalentwicklung bei der Bezirksregierung) gut verständlich in unserem Behörden-Podcast „Die Amtsstube“. Den Link gibt es hier: https://open.spotify.com/episode/52XzYaqOfdMs0HpA7JmY7d?si=1ASmtQ5DSF6G26UBd1wgjg
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