Meldungsdatum: 29.10.2024
Das Ordnungsamt hat am Sonntag eine Staffordshire-Bullterrier-Hündin sichergestellt und ein Verfahren gegen die Hundehalterin eingeleitet. Die 24-jährige Magdeburgerin hatte trotz mehrfacher Aufforderungen der Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Halten des Tieres nicht erfüllt.
Bereits im Juni konnte die Hundehalterin bei einer Zufallskontrolle weder den erforderlichen Wesenstest noch Versicherungsunterlagen vorweisen. Der nicht gechippte Vierbeiner war zudem bis dahin steuerlich nicht angemeldet.
Weil die Hundehalterin die geforderten Unterlagen auch in den Folgemonaten nicht vorlegte und auf Anschreiben des Ordnungsamtes nicht reagierte, hat die Stadtverwaltung am 1. Oktober eine Sicherstellungsanordnung mit einer entsprechenden Frist erlassen. Da diese Anordnung ebenso ignoriert wurde, erfolgte am Sonntag die Sicherstellung des Hundes durch das Ordnungsamt.
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