Meldungsdatum: 01.11.2024
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat pünktlich zum 1. November die Winterdienstvorbereitungen für die neue Wintersaison beendet. Das Streusalz ist eingelagert und die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen ist erfolgt. Die Räum- und Streufahrzeuge sowie die Solefahrzeuge stehen für den Winterdient bereit.
Die städtischen Streusalzreserven sind bereits entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefüllt worden. Insgesamt stehen 2300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege zur Verfügung. Je nach Witterungsverhältnissen können bei Bedarf die Reserven auch noch aufgestockt werden.
Zuständigkeiten für den Winterdienst
Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten. Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird eine „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besondere Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen, festlegt.
„Bei starken und anhaltenden Schneefällen müssen wir uns zunächst auf den gesetzlich geforderten Winterdienst auf verkehrswichtigen Straßen, wie Haupt-, Europa- und Bundesstraßen sowie den öffentlichen Personennahverkehr konzentrieren. Der Winterdienst auf nachrangigen Straßen kann erst geleistet werden, wenn es die Kapazitäten zulassen“, informiert der zuständige Beigeordnete für Personal, Bürgerservice und Ordnung, Ronni Krug.
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken haben als Anlieger ebenfalls eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg mit zum Beispiel mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, damit ihn Fußgänger sicher nutzen können.
Der Winterdienst ist von 7.00 bis 20.00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20.00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7.00 Uhr zu beseitigen. Immer wieder wird vergessen, dass Fußgänger vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Aus diesem Grund muss vor dem Grundstück auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein. Die zuständigen Hausbesitzer werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.
Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen, wie zum Beispiel in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.
Insbesondere bei starken Schneefällen und Extremwetterereignissen ist es wichtig, dass auch alle Hauseigentümer ihre Winterdienstpflichten kennen und diesen nachkommen. Gerade für extreme Witterungsverhältnisse sollte jeder Hauseigentümer mit entsprechenden Geräten wie Schneeschiebern und Streumittel, zum Beispiel Sand, rechtzeitig ausgestattet sein. Die Zufahrt zu den Abfallbehältern bei Schnee, Eis und Glätte muss ebenfalls gewährleistet sein.
Weitere Regelungen der Stadt sind im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg aufgeführt.
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