Meldungsdatum: 30.10.2024

Zahl der Keuchhusten-Fälle steigt

Gesundheitsamt empfiehlt: Impfschutz prüfen

„Die Zahl der Keuchhusten-Fälle steigt – bundesweit, aber auch im Kreis Recklinghausen“, sagt Marina Lorsch, Leiterin des Ressorts für Infektionsschutz. Keuchhusten, auch unter dem Namen Bordetella pertussis bekannt, ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege. Sie kann besonders für Kinder, vor allem für Säuglinge, Patienten mit schwerer Grunderkrankung und Senioren gefährlich werden. „Wir empfehlen daher allen, den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls auffrischen zu lassen“, sagt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamts.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärt: „Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien ausgelöst. Der Keuchhusten-Erreger bildet Giftstoffe, welche die Schleimhäute der Luftwege schädigen. In Deutschland erkranken an Keuchhusten vor allem Kinder und Jugendliche, häufig aber auch Erwachsene. Junge Säuglinge, die noch keinen Impfschutz haben, sind besonders gefährdet.“

Ähnlich wie bei Corona handelt es sich auch bei Keuchhusten um eine Tröpfcheninfektion. „In den ersten zwei Wochen haben erkrankte Personen meist leichte Erkältungs-Beschwerden mit Schnupfen, Husten und Schwächegefühl“, sagt Dr. Yvonne Dabrowski, Teamleiterin im Ressort Infektionsschutz. „Danach folgt eine Phase, in der Erkrankte einen langanhaltenden, trockenen Husten haben. Keuchhusten kann bis zu zehn Wochen andauern. Eine antibiotische Therapie ist grundsätzlich möglich und sinnvoll, sollte jedoch möglichst früh – idealerweise innerhalb der ersten zwei Wochen nach Hustenbeginn – eingesetzt werden. Zudem spielt sie eine wichtige Rolle bei der Unterbrechung der Infektionskette, solange der Patient Bakterien ausscheidet.“

Impfempfehlung
Das Gesundheitsamt weist wegen der steigenden Infektionszahlen auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts hin. Diese empfiehlt die erste Impfung für Säuglinge nach Vollendung des zweiten Lebensmonats. Danach sollten zwei weitere Impfungen im Alter von vier und elf Monaten erfolgen. Frühgeborene Kinder sollen eine weitere Impfdosis mit drei Monaten bekommen. Im Alter von fünf bis sechs Jahren sollte eine Auffrischung mit einem Kombinationsimpfstoff stattfinden. Dieser Impfschutz ist in einem Alter von neun bis 16 Jahren ein weiteres Mal aufzufrischen. Kinder, die keine Impfung erhalten haben, können diese bis zum 18. Lebensjahr nachholen.

Da der Impfschutz gegen Keuchhusten im Laufe der Zeit nachlässt, empfiehlt die STIKO auch im Erwachsenenalter Auffrischimpfungen:
• Allen Erwachsenen wird einmalig eine Pertussis-Impfung empfohlen. Die nächste Impfung gegen Tetanus und Diphtherie sollte als Kombinationsimpfung gegeben werden, die auch eine Komponente gegen Keuchhusten enthält (sowie bei Bedarf gegen Kinderlähmung).
• Darüber hinaus empfiehlt die STIKO in jeder Schwangerschaft eine Impfung gegen Keuchhusten. Die Impfung schützt nicht nur die Schwangere, sondern soll vor allem junge Säuglinge vor Keuchhusten bewahren. Die Pertussis-Impfung sollte nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin erfolgen.
• Auch enge Kontaktpersonen eines Neugeborenen wie die Familie und andere Haushaltsmitglieder, Großeltern, der Freundeskreis sowie Betreuungspersonen sollten sich gegen Keuchhusten impfen lassen, falls die letzte Keuchhusten-Impfung länger als zehn Jahre zurück liegt.
• Für Personal im Gesundheitsdienst (beispielsweise Hebammen oder Ärztinnen und Ärzte) sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (wie Kindergärten oder Altenheimen) wird die Pertussis-Impfung alle zehn Jahre empfohlen.

Zur Impfung gegen Keuchhusten ist kein Einzelimpfstoff erhältlich. Es gibt verschiedene Kombinationsimpfstoffe für Erwachsene. Sie enthalten Komponenten zum Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sowie bei Bedarf gegen Polio (Kinderlähmung).

Weitere Informationen gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de
www.impfen-info.de

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: s.kuechmeister@kreis-re.de