Meldungsdatum: 31.10.2024
Doch was bedeuten die Neuerungen für die Begünstigten eigentlich in der Praxis? Was sind die Kernpunkte der Reform? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Um diese und viele weitere Fragen zu beantworten, fand am Mittwoch, 30. Oktober, in der VHS in Bergkamen eine erste Infoveranstaltung zum neuen Einbürgerungsrecht statt. Fünf weitere Termine folgen.
Der Fachbereich Zuwanderung und Integration hatte im September im Austausch mit den Integrationsbeauftragten und den Vertretern der Integrationsräte der Städte und Gemeinden angeboten, in Zusammenarbeit mit diesen, Formate auf den Weg zu bringen, um die Zielgruppe zu informieren und zu sensibilisieren. Geeinigt wurde sich auf Informationsveranstaltungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
In den Informationsveranstaltungen wird möglichen Begünstigen eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, das Einbürgerungsverfahren und die aktuelle Situation in der Einbürgerungsbehörde gegeben.
Weitere Termine für Infoveranstaltungen sind
Der Ort der jeweiligen Veranstaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber rechtzeitig über die Pressestelle des Kreises Unna bekanntgegeben. PK | PKU
BU: Vertreter des Kreises Unna sowie der Städte und Gemeinden informieren über das neue Einbürgerungsgesetz. Von links nach rechts:
Frau Güldenhaupt: Kreis Unna, KIM-Stelle in der Einbürgerungsbehörde
Fatma Uyar: Bergkamen, Ratsmitglied der Stadt Bergkamen
Arne Vogt: Bergkamen, Sachgebietsleiter Jugendamt - Jugendförderung, Spielflächen und Integration
Zekeriya Kalabalik: Bergkamen; Vorsitzender des Integrationsrat
Zarah Kaskaz: Bergkamen, Integrationsmanagement
Şengül Ersan: Kreis Unna, Fachbereichsleiterin Zuwanderung und Integration
Frau Kasper: Kreis Unna, Einbürgerungsbehörde
Şaziye Altundal-Köse: Kreis Unna, Sachgebietsleiterin Kommunales Integrationszentrum
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