Meldungsdatum: 31.10.2024
„Alle Sitzungen haben einen öffentlichen Teil, zu dem Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen sind“, sagt Landrat Bodo Klimpel. Lediglich der nichtöffentliche Teil der Sitzungen ist den Kreistagsmitgliedern, Beschäftigten der Verwaltung und gegebenenfalls Fachberatern vorbehalten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausschüssen, Tagesordnungen und die jeweiligen Vorlagen gibt es im Online-Angebot des Kreises auf www.kreis-re.de/kreistag.
Die Sitzungen im Überblick:
• Montag, 04.11.: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sitzungsbeginn: 9 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Dienstag, 05.11.: Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Digitales
Sitzungsbeginn: 9 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Mittwoch, 06.11.: Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Bauwesen
Sitzungsbeginn: 10 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Mittwoch, 06.11.: Sitzung des Ausschusses für Bildung
Sitzungsbeginn: 16 Uhr, Berufskolleg Castrop-Rauxel, Forum
• Donnerstag, 07.11.: Sitzung des Personalausschusses
Sitzungsbeginn: 9 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Donnerstag, 07.11.: Sitzung des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt
Sitzungsbeginn: 14 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Freitag, 08.11.: Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Feuerschutz und Rettungswesen
Sitzungsbeginn: 9 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Montag, 18.11.: Sitzung des Kreisausschusses
Sitzungsbeginn: 9 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Montag, 25.11.: Sitzung des Kreistags
Sitzungsbeginn: 9 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Großer Sitzungssaal
• Donnerstag, 28.11.: Sitzung des Naturschutzbeirates
Sitzungsbeginn: 14.30 Uhr, Kreishaus, Kurt-Schumacher-Allee 1, Kleiner Sitzungssaal
Hintergrundinformation "Nichtöffentlichkeit":
Nicht alle Angelegenheiten dürfen öffentlich im Kreistag behandelt werden. Erfordern es das öffentliche Wohl oder berechtigte Ansprüche Einzelner, muss die Öffentlichkeit von der Beratung ausgeschlossen werden. Das gilt beispielsweise für Liegenschaftsangelegenheiten. Nicht nur der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, sondern auch die An- und Vermietung von Grundstücken sind gemäß entsprechender Rechtsprechung nichtöffentlich zu beraten.
Wenn der öffentliche Teil einer Sitzung endet, weist der Vorsitzende darauf hin und bittet alle Gäste, den Sitzungsraum zu verlassen. Erst wenn die Nichtöffentlichkeit hergestellt ist wird die Sitzung fortgesetzt.
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Sebastian Balint, Telefon: 02361 534612, s.balint@kreis-re.de
Herausgeber: Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
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