Meldungsdatum: 05.11.2024

Führerschein: Papier ist Auslaufmodell, Umtausch notwendig

(pen) Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren wurden, und deren Fahrerlaubnis noch aus Papier ist, sollten sich möglichst sehr zeitnah einen Termin im Bürgerbüro ihrer Stadt oder bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises machen. Hintergrund: Sie sind gesetzlich aufgefordert, einen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein auf den Weg zu bringen. Ihre Frist hierfür läuft am 19. Januar 2025 ab. Die Gebühr für den neuen Führerschein, der direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt wird, beträgt 30,40 Euro.

 

„Noch sind es bis zur Frist zwar noch mehr als acht Wochen. Allerdings erwarten wir zum Jahresende im Vergleich zum Sommer erneut sechsmal mehr Anträge. Dies verlängert die Zeiten des Bearbeitens sowohl bei uns als auch bei der Bundesdruckerei“, macht Christian Götte. Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, deutlich.

 

Gleichzeitig stellt er klar: Wer 1971 oder später geboren ist und am 20. Januar keinen Kartenführerschein hat, ist mit einem ungültigen, weil abgelaufenen Dokument unterwegs und riskiert eine Ordnungswidrigkeit. Der unterlassende fristgerechte Umtausch hat zudem auch Folgen für das begleitete Fahren mit 17. Hier können nur Personen als Begleiter benannt und im Einsatz sein, die einen Führerschein in der gesetzlich vorgegebenen Version in der Tasche haben.

 

Wer die Frist untätig auf sich zukommen lässt und dann kurzfristig tauschen muss, dem bleibt im Normalfall zwar noch der Express-Service der Bundesdruckerei. Dieser ist aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden und macht zwingend einem zweiten Besuch der Führerscheinstelle in Schwelm notwendig.

 

„Ein solches Zeitspiel in Kombination mit unnötigen Umständen und Mehrkosten ist übrigens auch deshalb nicht nötig“, unterstreicht Götte, „weil niemand befürchten muss, vorhandene Rechte zu verlieren, sich prüfen lassen oder Gesundheitsuntersuchungen vorlegen zu müssen. Wir tauschen nur ein Dokument gegen ein anderes aus.“

 

Notwendig ist dies wegen einer seit Januar 2013 geltenden Vorgabe der Europäischen Union. Danach dürfen Führerscheine nur befristet gültig sein und sind nach 15 Jahren– ohne weitere Prüfungen – auszutauschen. Dies hatte und hat Folgen für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen Exemplare im alten Scheckkartenformat – auf ihnen ist keine Befristung vermerkt.

 

Bei den Papierversionen ist der daher notwendige Umtausch fast abgeschlossen - ab Mitte Januar 2025 dürften diese nur noch bei Bürgerinnen und Bürgern, die vor 1953 geboren wurden, in der Tasche sein. Die Frist für diese Jahrgänge läuft noch bis Januar 2033.

 

Gefordert sind ab 2025 die Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 hergestellt worden sind.

 

Hier gelten folgende zeitliche Vorgaben für den Umtausch: 19. Januar 2026 für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, 19. Januar 2027 für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004, 19. Januar 2028 für die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007, 19. Januar 2029 für das Ausstellungsjahr 2008, 19. Januar 2030 für das Ausstellungsjahr 2009, 19. Januar 2031 für das Ausstellungsjahr 2010, 19. Januar 2032 für das Ausstellungsjahr 2011. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033.

 

Zu finden ist das Ausstellungsjahr übrigens unter der Nummer 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.