Meldungsdatum: 12.11.2024
Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Behördengängen – pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen freuen sich über jede Entlastung im Alltag. Kosten für die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können schon ab Pflegegrad 1 in einer Höhe von bis zu 125 Euro im Monat von der Pflegeversicherung übernommen werden. Über diesen Anspruch sind viele Betroffene jedoch nicht ausreichend informiert. Zudem gibt es bislang zu wenig gewerbliche Anbieter solcher Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die mehr als 22.000 Pflegebedürftigen im Kreis Borken. Im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe können auch Freunde, Bekannte, Nachbarn sowie ehrenamtlich Engagierte Abhilfe schaffen, indem sie Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag unterstützen und dafür eine Aufwandsentschädigung aus dem beanspruchten Entlastungsbetrag erhalten. Für Interessierte, die mehr darüber erfahren möchten, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann und unter welchen Voraussetzungen auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte die Nachbarschaftshilfe als Betreuungs- und Entlastungsleistung anbieten können, bietet Lena Schlamann, Sozialplanerin des Kreises Borken, am Dienstag, 19. November 2024, von 19 bis 20 Uhr einen kostenfreien Online-Vortrag über die Plattform Zoom an.
Dem kostenlosen Vortrag kann ohne Anmeldung unter folgendem Link beigetreten werden: www.kreis-borken.de/pflege-vortrag
Meeting ID: 923 7674 0948
Kenncode: rV9Hb2
Erste Informationen zum Thema Nachbarschaftshilfe und zur Pflege allgemein sind unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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