Meldungsdatum: 15.11.2024

Fußgängerbrücke soll Ahauser Schlossinsel mit dem Schlossgarten verbinden

Teilnahmewettbewerb oder Mehrfachbeauftragung im kommenden Jahr

Eine Fußgängerbrücke über den Schlossgraben soll bald die Ahauser Schlossinsel und den Schlosspark verbinden. Die Pläne dazu hat der Rat der Stadt am Abend (14. November) zustimmend zur Kenntnis genommen, nachdem der aktuelle Sachstand zur Machbarkeit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen in seiner Sitzung am 30. Oktober vorgestellt worden war. Der Rat beauftragte die Verwaltung, nun eine Mehrfachbeauftragung oder einen Teilnahmewettbewerb für die Gestaltung der Brücke durchzuführen. Eine Mehrfachbeauftragung dient dazu, den optimalen Entwurf für ein Bauvorhaben zu finden.

Getragen vom Ahaus e.V. - Verein für Tourismus und Wirtschaft gibt es bereits seit einigen Jahren den Wunsch, eine dauerhafte Verbindung zwischen der Schlossinsel und dem Schlosspark herzustellen. Diese Ideen finden sich auch in der zweiten Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt. Aufgrund der hohen denkmalrechtlichen Anforderungen ist eine Umsetzung bislang nicht gelungen. Die Stadt Ahaus hatte daher im Rahmen einer „Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung“ die Machbarkeit zur dauerhaften Errichtung einer Brücke geprüft und mit den Denkmalbehörden, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Der Kreis Borken als Eigentümer des Schlosses ist über die Ergebnisse der Studie informiert.

Anfang Oktober hatte die zuständige Stelle für die Gartendenkmalpflege des LWL ihre grundsätzliche Zustimmung für die dauerhafte Errichtung einer Brücke erteilt. Sie empfiehlt, eine Mehrfachbeauftragung oder einen Teilnahmewettbewerb für die Gestaltung der Brücke durchzuführen. Auf Grundlage der historisch belegbaren Bezüge wird der Brückenschlag über den Schlossgraben unter gartendenkmalpflegerischen Kriterien als grundsätzlich machbar angesehen.

Die Verwaltung wird nun in enger Abstimmung mit dem Kreis Borken als Eigentümer des Schlosses und den Denkmalbehörden das Verfahren zur gestalterischen Festlegung vorbereiten. Der zuständige Fachausschuss wird in diesen Prozess ebenfalls einbezogen. Diese ersten Schritte sind für das kommende Jahr geplant.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Fußgängerbrücke soll Ahauser Schlossinsel mit dem Schlossgarten verbinden

©  Stadt Ahaus - ENTWICKLUNGSKONZEPT INNENSTADT AHAUS 2. FORTSCHREIBUNG (Seite 67)
Fußgängerbrücke soll Ahauser Schlossinsel mit dem Schlossgarten verbinden

Eine Fußgängerbrücke über den Schlossgraben soll bald die Ahauser Schlossinsel und den Schlosspark verbinden.