Meldungsdatum: 15.11.2024

Jagdscheine: Neues Gesetz verlängert Bearbeitungszeiten erheblich

(pen) Das Beantragen oder notwendige Verlängern eines Jagdscheins war bisher in nahezu allen Fällen mit einem kurzen Besuch im Schwelmer Kreishaus schnell zu erledigen. Das ist jetzt Geschichte. Grund dafür ist das seit dem 31. Oktober bundesweit geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Nach Angaben der unteren Jagdbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises führen die dort festgeschriebenen Vorgaben zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. Voraussichtliche wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge sehr frühzeitig zu stellen.

 

Wie es bis Ende Oktober geregelt war: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt NRW sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.

 

So einfach und schnell geht es nun nicht mehr. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor.

 

Abgabestelle für die Anträge ist zwar nach wie vor die untere Jagdbehörde, diese muss nun aber die Waffenbehörde der Polizei einbinden. Alle vorgegebenen Informationen rund um die Zuverlässigkeit der Antragsteller werden ab sofort von dort eingeholt. Mit Zoll und Bundespolizei wird der Kreis der Behörden, die dort melden müssen, ob Erkenntnisse vorliegen, zudem von vier auf sechs erhöht.

 

Noch aufwändiger wird es in den Fällen, in denen die Betroffenen in den letzten zehn Jahren ihren Wohnort gewechselt haben. Dann sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.

 

Neben den mit den Vorgaben des Gesetzes verbundenen Folgen für die Bearbeitungszeiten weist die Kreisverwaltung auf weitere Aspekte hin, die gerade in der Anfangsphase zu weiteren Verzögerungen führen werden.

 

Zum einen gilt das Gesetz zwar bereits seit Ende Oktober, bisher konnte aber noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der für das Umsetzen notwendige Erlass sowie das zu verwendende Antragsformular wurden der Kreisverwaltung erst mit gut zweiwöchiger Verzögerung übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet.

 

Zum anderen sind die im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden – Zollkriminalamt und Bundespolizei – für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Waffenbehörden und ihre Mitarbeiter müssen sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern, für die sie bisher nicht zuständig gewesen sind.

 

Zum Umfang heißt es dazu aus dem Schwelmer Kreishaus: Die Geltungsdauer von Jagdscheinen liegt zwischen einem und drei Jahren, jährlich sind erfahrungsgemäß 500 bis 600 Anträge auf Verlängerung zu bearbeiten.

 

Insgesamt haben im Ennepe-Ruhr-Kreis rund 2.150 Bürgerinnen und Bürger einen gültigen Jagdschein. Für gut 1.800 von ihnen ist mit Blick auf das neue Gesetz die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr zuständig. Da Witten zum Polizeipräsidium Bochum zählt, schickt die Jagdbehörde die Auskunftsersuchen für die 340 Wittenerinnen und Wittener Jäger zukünftig dorthin.