Meldungsdatum: 20.11.2024
Für Pioniere der Photovoltaik-Nutzung läuft im Kreis Borken ein Förderprogramm: Denjenigen, die ihre Anlage vor dem 01.01.2006 in Betrieb genommen haben, bietet der Kreis einen Anreiz, diese noch gut nutzbaren Photovoltaik (PV)-Anlagen auch nach Auslaufen der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Einspeisevergütung sinnvoll weiter zu betreiben. Landrat Dr. Kai Zwicker weist jetzt auf den „Endspurt“ für die Antragstellung hin: „Das Förderprogramm läuft bis zum Ende des Jahres – bis dahin können Interessierte noch eine Unterstützung beantragen“, ruft Dr. Zwicker auf, sich jetzt noch kurzfristig zu informieren und von der Förderung zu profitieren.
Was wird gefördert?
Zum einen können Zuschüsse für die Installation von stationären Batteriespeichern beantragt werden. Hierzu wird für Anlagen mit einer Bruttospeicherkapazität von 2 bis unter 10 Kilowattstunden (kWh) ein Zuschuss von 500 Euro und für solche mit einer Bruttospeicherkapazität ab 10 kWh ein Zuschuss von 1.000 Euro gewährt.
Zusätzlich gewährt der Kreis Borken Zuwendungen für den Umbau der elektrischen Infrastruktur der Niederspannungshauptverteilung (Zählerschrank) im Zuge der Umstellung der PV-Anlage (Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2006) auf Eigenverbrauch. Der mögliche Zuschuss erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und beläuft sich auf 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstfördersumme von 1.000 Euro.
Die beiden Fördergegenstände „Stationäre Batteriespeicher“ und „Elektrische Infrastruktur“ können je nach individueller Situation sowohl separat als auch gemeinsam beantragt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sowohl Privatpersonen als auch Kommunen, Kirchengemeinden, Vereine, Verbände oder Unternehmen der gewerblichen- oder der Landwirtschaft im Kreis Borken können Anträge für eine Förderung stellen.
Wo ist die Antragstellung möglich?
Förderanträge können digital eingereicht werden. Das Antragsformular finden Interessierte unter https://www.kreis-borken.de/speicherfoerderung. Während die Antragstellung noch bis zum 31.12.2024 möglich ist, haben Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dann bis Ende 2025 Zeit für die Umsetzung der Maßnahme(n).
Welche Unterlagen sind dabei einzureichen?
Neben einem Nachweis über das Inbetriebnahmedatum (Auszug aus dem Marktstammdatenregister) ist das Angebot eines qualifizierten Fachbetriebs über die Installation eines stationären Batteriespeichers und/oder den Umbau der elektrischen Infrastruktur hochzuladen.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner zu dem Förderprogramm finden sich im Internet unter https://www.kreis-borken.de/speicherfoerderung.
Pressekontakt: 02861/681-2429
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Borken" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.