Meldungsdatum: 22.11.2024
Die Laienrichter unterstützen die Arbeit der Richterinnen und Richter in den voraussichtlich zwölf ordentlichen Sitzungstagen. Ihre Stimme in der Verhandlung hat so viel Gewicht wie die des vorsitzenden Richters. Ihre Arbeit ist ehrenamtlich und sehr verantwortungsvoll.
Voraussetzungen
Um berufen werden zu können, müssen die Interessenten unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollten mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass sie innerhalb des Gerichtsbezirks wohnen (der gesamte Kreis Unna gehört zum Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen). Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.
Mehr Infos sind unter www.justiz.nrw.de (Suchwort „ehrenamtliche Richter“) zu finden. Interessenten können sich bis zum 4. Dezember 2024 beim Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung per E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an lk@kreis-unna.de. Rückfragen beantwortet Sabrina Albert aus dem Landratsbüro. Sie ist erreichbar unter 0 23 03 27 11 17. PK | PKU
Pressekontakt: Max Rolke | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de | Fon 0 23 03 27 11 13
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