Meldungsdatum: 27.11.2024
Zählerstände von Gartenwasseruhren für das Jahr 2024 können auch jetzt schon an die Stadt Ahaus übermittelt werden. Das geht direkt über ein Online-Formular oder per E-Mail (gebuehren@ahaus.de).
Die Daten müssen schriftlich mitgeteilt werden, eine Angabe per Telefon ist nicht möglich. Fristende für die Bekanntgabe der Zählerstände zur Erstattung der Wasserschwundmengen aus dem Jahr 2024 ist der 15. Januar 2025. Zählerstände, die nach dieser Ausschlussfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Fachbereich Finanzen weist außerdem darauf hin, dass die jährliche Zählerstandsmeldung bis zum Fristende verpflichtend ist - unabhängig davon, wie hoch die Verbrauchsmenge ist.
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Belegexemplare sind willkommen.
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