Meldungsdatum: 03.12.2024
Wer die Ankunft des neuen Kalenders nicht abwarten kann, ist eingeladen, den Stand der Abfallberatung beim „Wintertreff“ am Sonntag, 8. Dezember, von 13 bis 18 Uhr in der Hertener Innenstadt zu besuchen. Neben Tipps für nachhaltige Geschenkverpackungen und Mitmachaktionen werden die Mitarbeitenden der Abfallberatung auch den neuen Wertstoffkalender im Gepäck haben.
Wer im neuen Jahr noch ein Exemplar benötigt, kann dieses im Rathaus Herten abholen. Alternativ können Abfallkalender nach der Verteilung auch bei der Abfallberatung angefordert werden. Sie werden daraufhin umgehend zugesandt. Wie in jedem Jahr enthält der Wertstoffkalender Informationen zu den Abfuhrtagen für die Rest-, Bio- und Papierabfallbehälter. Auch die Informationen zur Wertstofftonne, für die wieder die Firma Remondis zuständig ist, sind hier zu finden.
Der adressbezogene Kalender mit allen Abfuhrterminen des kommenden Jahres kann ab Ende 2024 auch auf der Homepage des ZBH unter www.herten.de/zbh abgerufen werden. Ebenso steht hier dann der Kalender 2025 zum Download zur Verfügung. Nutzerinnen und Nutzer der CityApp Herten brauchen sich keine Sorgen um verpasste Abfuhrtermine machen: Sie werden auch 2025 automatisch an ihre Termine erinnert.
Als zusätzlichen Service können sich Bürgerinnen und Bürger nun via iCalender die Abfuhrtermine in ihren persönlichen Outlook-Kalender übertragen lassen. Zu beachten ist dabei lediglich, dass diese Funktion – genau wie das Printmedium – statisch ist, das bedeutet, dass eventuelle Änderungen der Termine im Laufe des Jahres händisch geändert werden müssen.
Bei Fragen zur Verteilung der Abfallkalender erteilt die Abfallberatung per E-Mail an zbh-abfall@herten.de Auskunft. Allgemeine Informationen rund um das Thema Abfall können auf der Homepage des ZBH unter www.herten.de/zbh eingeholt werden.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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