Meldungsdatum: 03.12.2024

Betrieb von Straßenlampen, Ampeln und Verkehrsmanagement: Rat entscheidet über Auftragsvergabe

Zur Neuvergabe des Betriebs der öffentlichen Beleuchtung, der Lichtsignalanlagen und Anlagen des Verkehrsmanagements sowie der Parkraumbewirtschaftung ab 2026 wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt, das nun kurz vor seinem Abschluss steht. Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung wies die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|ENERGY) ihre finanzielle, wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit, mithin ihre Eignung, anhand der von der Stadt Braunschweig festgelegten Kriterien nach. Zugleich unterbreitete BS|ENERGY final das wirtschaftlichste Angebot. Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat deshalb vor, dem Unternehmen den Zuschlag zu erteilen.

Die mit BS|ENERGY und der BELLIS GmbH als Auftragnehmerinnen im Zuge der Privatisierung zum 1. Januar 2006 geschlossenen Dienstleistungsverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Da die Verträge nach 20-jähriger Laufzeit Themen, die aus heutiger Sicht infolge der fortschreitenden Entwicklung wichtig sind, nicht hinreichend abbilden, sollten diese Verträge durch eine Neuvergabe ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Geschäftsbereiche neu auszuschreiben.

So wurde, basierend auf einer fachgutachterlichen Untersuchung der Bestandssituation, bei der Ausschreibung für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit neben dem Angebotspreis besonderer Wert auf den Einsatz neuer Technologien gelegt. Dazu zählen etwa die beschleunigte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf stromsparende und insektenfreundliche LED-Technik und die Erneuerung des Parkleitsystems.

Als Vertragsgrundlage wurde – wie schon in den aktuellen Dienstleistungsverträgen – ein Betreibermodell gewählt, welches sowohl die Durchführung von Erneuerungs- und Investitionsmaßnahmen als auch die Energiebeschaffung umfasst (sog. All-Inklusive-Modell). Die Stadt ist und bleibt Eigentümerin der Anlagen.

Als Vertragslaufzeit ist ein Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen, mit einer Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre. Die kürzere Grundlaufzeit ermöglicht es einerseits, falls erforderlich, schneller auf technische Fortschritte reagieren zu können. Andererseits bietet die Verlängerungsoption um fünf Jahre einen hinreichend langen Zeitraum für beide Vertragspartner.

Der Rat entscheidet über den Vorschlag in seiner Sitzung am 17. Dezember. Zuvor wird er im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben sowie im Verwaltungsausschuss vorberaten. Weitere Einzelheiten in der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 24-24814 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.