Meldungsdatum: 03.12.2024
Die Untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises weist darauf hin, dass die Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems zum 31. Oktober auch Auswirkungen auf das Bundesjagdgesetz hat. So gibt es auch Veränderungen bei der Verlängerung der Jagdscheine, durch die es derzeit zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten bei der Zuverlässigkeitsprüfung kommt. Es müssen unter anderem mit dem Zollkriminalamt und der Bundespolizei zwei weitere Behörden statt bisher vier beteiligt werden.
Um aber eine rechtzeitige Verlängerung der Jagdscheine zu gewährleisten, können die Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein am 31. März 2025 abläuft, ab sofort die Verlängerung beantragen. Die Untere Jagdbehörde bittet darum, zunächst von der Vorlage des Jagdscheins abzusehen. Auch der Versicherungsnachweis muss zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingereicht werden.
Wenn die Überprüfung der Zuverlässigkeit abgeschlossen ist, meldet sich die Untere Jagdbehörde bei den Antragsstellern. Für die abschließende Bearbeitung ist es dann erforderlich, dass der Jagschein und der Nachweis über die gültige Jagdhaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Empfohlen wird, für die Verlängerung das Onlineformular auf der Webseite des Hochsauerlandkreises zu nutzen: https://www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Antrag Jagdschein).
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