Nr. 450 Kreis Steinfurt, 03. Dezember 2024
Kreis Steinfurt. In Laer muss eine als Naturdenkmal ausgewiesene Blutbuche gefällt werden. Die untere Naturschutzbehörde hat mit großem Bedauern festgestellt, dass unterschiedliche Maßnahmen zum Erhalt des ca. 200 Jahre alten Baumes nicht erfolgreich waren. Auch ein unabhängiger Baumgutachter kam nach seiner eingehenden Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sich der Zustand der von Pilzen stark befallenen Blutbuche dahingehend verschlechtert hat, dass sie zur Gefahrenquelle geworden ist und nicht länger erhalten werden kann.
Der Lackporling und der Brandkrustenpilz haben sich im Laufe der Zeit weiter ausgebreitet und haben den Baum zersetzt. Somit sind die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht wird die Blutbuche zeitnah gefällt.
Der Pilzbefall war der unteren Naturschutzbehörde vor einiger Zeit bei den regelmäßigen Kontrollen der Naturdenkmäler aufgefallen. Die eingeleiteten Maßnahmen konnten jedoch nur die Lebenszeit des Baumes verlängern. Durch die Trockenheit vergangener Jahre seien Buchen generell anfälliger für Pilzerkrankungen geworden, so die untere Naturschutzbehörde.
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