Meldungsdatum: 12.12.2024
Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster lehnt eine Bezahlkarte für Geflüchtete ab. Er beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. Dezember, dafür die sogenannte Opt-Out-Regelung zu nutzen. Diese Regelung ist in einem Verordnungsentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgesehen. Demnach kann nach aktuellem Stand jede Kommune selbst über die Einführung der Karte entscheiden.
Am 9. Oktober wurde im nordrhein-westfälischen Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Bezahlkarte als Regelfall der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht. Einige Kommunen hatten zuvor deutlich gemacht, dass sie bereits über erprobte Möglichkeiten der Leistungserbringung verfügen und daran festhalten wollen. Daher sieht nun ein Verordnungsentwurf die Opt-Out-Regelung vor, von der auch die Stadt Münster Gebrauch machen will. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte vorzunehmen und weitere Beschlüsse vorzubereiten, wenn diese erforderlich sind.
Die Stadtverwaltung steht der Einführung der Bezahlkarte zurückhaltend gegenüber und geht davon aus, dass diese den bürokratischen und finanziellen Aufwand in die Höhe treiben würde. Seit Langem setzt Münster vorrangig und erfolgreich auf Geldleistungen und es sind keine Hinweise auf missbräuchliche Handlungen oder Transfers von Leistungen ins Ausland in nennenswertem Umfang erkennbar.
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