Meldungsdatum: 13.12.2024
In der feierlichen Zeremonie bekannten sich die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber aus Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Indien, Italien, Polen, Litauen, Russland, Marokko, Syrien, Tunesien, Ungarn, der Türkei und dem Libanon freiheitlich demokratischen Grundordnung. Bevor die Bewerberinnen und Bewerber endlich ihre Urkunden in den Händen halten konnten, durchliefen sie ein umfangreiches Verfahren.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Personen können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet leben und eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis haben. Wichtig ist auch der Nachweis, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen bestreiten können. Weitere Voraussetzungen unter anderem sind: geklärte Identität, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen, und Straffreiheit.
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen. Ein deutscher Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung genügt als Nachweis. Ansonsten müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Einbürgerungstest machen.
Weitere Informationen
Einbürgerungsinteressente können sich vor Antragstellung montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 02366 303-592 beraten lassen. Weitere Infos finden Interessierte auf der städtischen Homepage www.herten.de/einbuergerung.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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