Meldungsdatum: 23.12.2024

Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden später verschickt

Verzögerung durch Bundestagswahl im Februar

Die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 in Herten werden erst Ende Januar bzw. Anfang Februar 2025 versendet. Grund dafür ist die vorgezogene Bundestagswahl: Das kommunale Rechenzentrum kann die Bescheide aufgrund der Wahl erst später als in den Vorjahren erstellen und versenden.

Die Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 15. Februar 2025 bleibt unverändert.

Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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