Meldungsdatum: 06.01.2025
In knapp sieben Wochen wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Vorbereitungen dafür laufen auf allen Ebenen auf Hochtouren – auch im Gummersbacher Rathaus. Dort häufen sich inzwischen Anfragen über das bevorstehende Prozedere wie z.B. „Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?“, „Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?“
„Gerade das Thema Briefwahl hat in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung eingenommen“, berichtet Jörg Robach, Leiter des Büros des Bürgermeisters. Beflügelt wurde es vor allem durch die Corona-Pandemie, während der der Besuch im Wahllokal erheblich erschwert war. Aber auch unabhängig davon erfreut sich diese Form des Wählens immer größerer Beliebtheit. Lag der Anteil der per Briefwahl abgegebener Stimmen bei der Bundestagswahl 2017 noch bei 26,4 Prozent, entschieden sich bei der Bundestagswahl 2021 bereits 39,2 Prozent der Wahlberechtigten dafür, ihre Stimme per Brief abzugeben. Briefwahl wird natürlich auch für die Wahl am 23. Februar möglich sein. Wenngleich die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar gedruckt sind, können ab kommenden Montag, 13. Januar 2025, die Unterlagen über ein entsprechendes Formular auf der städtischen Homepage unter gummersbach.de/briefwahl beantragt werden. Büroleiter Robach rät sogar unbedingt dazu, dieses Online-Angebot möglichst frühzeitig zu nutzen: „Bitte warten Sie nicht auf die Wahlbenachrichtigung, denn die Post darf seit kurzem Briefe langsamer befördern. Die vorgezogene Bundestagswahl verkürzt alle Zeiträume so sehr, dass jeder Tag zählt. Online schon jetzt beantragen stellt die Auslieferung mit der ersten Postsendung sicher, sobald die Stimmzettel an die Stadt geliefert wurden.“
Wer Wahlunterlagen auf klassischem Weg per Brief beantragen möchte, muss vollständige Angaben machen. Dazu gehören: Der vollständige Name, die vollständige Anschrift und das Geburtsdatum des bzw. der Wahlberechtigten. Kontaktdaten – insbesondere eine Handynummer – können bei Rückfragen des Wahlbüros helfen. Wichtig zu beachten ist: Für jede Wählerin und jeden Wähler muss ein eigener Antrag gestellt oder eine Vollmacht für alle weiteren Personen vorgelegt werden.
Auf eine wichtige Änderung gegenüber vorherigen Wahlen weist Jörg Robach hin: Die Wahlbenachrichtigungen werden diesmal nicht im bekannten Format der Postkarte, sondern als Brief versendet und sollten ab dem 27. Januar bei den Wahlberechtigten ankommen.
Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 02261/87-1177 oder per E-Mail an joerg.robach@gummersbach.de.
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