Presseservice / Flensburg

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Alle Pressemeldungen |

Briefwahl in Flensburg

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Flensburg - 17.01.2025

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 23.02.2025 können alle Flensburger*innen ihre Briefwahlunterlagen online, schriftlich oder vor Ort im Briefwahlbüro des Rathauses beantragen.

Den Online-Antrag und Informationen zu den Standorten der einzelnen Wahllokale und deren Barrierefreiheiten finden Bürger*innen unter flensburg.de/briefwahl

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt seit dem 16. Januar 2025.

Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen kann im Briefwahlbüro im Europa-Raum (E67) des Rathauses vorgenommen werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen bedarf keiner gesonderten Begründung.

Aufgrund gesetzlicher Fristen werden die Stimmzettel erst ab 05.02.2024 vorliegen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Briefwahl vor Ort können daher erst ab 06.02.2025 erfolgen.

Die Öffnungszeiten sind vom 13.01.25 bis zum 07.02.25 wie folgt:

Montag bis Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 – 17:30 Uhr

Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

 

ab dem 10.02. ist das Briefwahlbüro länger geöffnet:

Montag bis Mittwoch: 8:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 – 17:30 Uhr

Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

Am Freitag, den 21.02.2025 wird das Büro in der Zeit von 8:30 – 15:00 Uhr geöffnet haben.

 

Wählen darf, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wird jemand bis zum Wahltag noch volljährig, ist er bereits im Wählerverzeichnis und kann auch Briefwahlunterlagen erhalten.

Personen, die dauerhaft ins Ausland verzogen sind, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern Sie

  1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Pressekontakt: Stadt Flensburg, Clemens Teschendorf


Stadt Flensburg​Rathausplatz 1​24937 FlensburgTelefon: 0461-850Fax: 0461-852971E-Mail: stadtverwaltung@flensburg.de