Meldungsdatum: 20.01.2025
In den vergangenen Tagen und auch heute (20. Januar) war und ist es stellenweise recht glatt in Ahaus. Wer wann wie und wo streuen oder räumen muss, beantwortet das Winterdienst-Lexikon der Stadt Ahaus (bit.ly/WinterdienstlexikonAhaus).
Zum Thema „Räum- und Streupflicht“ für Bürger/innen heißt es dort unter anderem, dass Eisglätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstanden ist, sofort beseitigt werden muss. Bei nach 20 Uhr entstandener Glätte muss dies bis am nächsten Morgen 7 Uhr erledigt sein.
Diese Pflicht gilt auch für Gebäude, die der Eigentümer nicht selbst bewohnt. Da es an dieser Stelle oft Unklarheiten gibt, empfiehlt Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Ahaus, im Mietvertrag für den nötigen Durchblick zu sorgen. Grundsätzlich ist der Vermieter selbst verantwortlich, es sei denn, er hat die Pflichten auf den Mieter übertragen oder einen Hausmeister oder anderen Service beauftragt.
Ausnahmen von den Regeln sind nur bei besonders heftiger Wetterlage zulässig, beispielsweise bei sehr starkem und anhaltendem Schneefall, bei einem Schneesturm oder bei Blitz-Eis.
Auf öffentlichen Wegen und Straßen sind die Mitarbeiter/innen des Bauhofs bei Glatteis und Schnee im Einsatz. Die Streueinsätze beginnen früh: bereits ab 4:00 Uhr werden die Straßen und Radwege geräumt und gestreut. Der Streuplan wird jährlich überarbeitet, so dass auch Neu- und Umbauten berücksichtigt werden. Zusätzlich werden Fußgruppen bei Glatteisgefahr und Schneefall eingesetzt.
Das Winterdienst-Lexikon der Stadt beantwortet noch viele weitere Fragen:
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