Meldungsdatum: 30.01.2025
In diesen Tagen werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 an alle steuer- und abgabepflichtigen Personen verschickt. Die Stadt Ahaus hat Antworten auf die wichtigsten Fragen und Kontaktmöglichkeiten dazu auf ihrer Website unter www.stadt-ahaus.de/steuernundgebuehren veröffentlicht.
Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen erhoben. Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, soll, nach Auffassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Umsetzung durch die Gesetzgeber, für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem sie die Steuerlast an die tatsächlichen, aktuellen Werte der Grundstücke anpasst.
Wie die Grundsteuer im Einzelnen ausfällt und ob es zu Mehr- oder Minderbelastungen im Vergleich zum Vorjahr kommt, hängt vom individuellen Steuermessbetrag ab. Darauf hat die Stadt Ahaus keinen Einfluss. Das Finanzamt hat dazu eine eigene Website eingerichtet: Grundsteuerbescheid | Finanzverwaltung NRW
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