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Meldungsdatum: 05.02.2025

Vandalismus im Naturschutzgebiet „Hohenhorster Berge“ in Bocholt

Kreis Borken stellt Strafanzeige / Hinweise werden erbeten

Das Naturschutzgebiet „Hohenhorster Berge“ grenzt unmittelbar an die Stadt Bocholt und ist ein beliebtes Erholungs- und Naturerlebnisziel. Infolge der starken Nutzung des Gebietes durch verschiedene Nutzergruppen haben sich aber eine Vielzahl von „Trampelpfaden“ entwickelt, die das sensible Gebiet zerschneiden. Daher waren sich die Mitglieder des „Runden Tisches“ – dazu gehören der Flächeneigentümer, die örtlichen Jägerpächter, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken, der NABU Kreisverband Borken e.V. und die Stadt Bocholt – in der Vergangenheit einig, das Gebiet gezielt zu schützen und gleichzeitig durch geeignete Besucherlenkungsmaßnahmen weiterhin ein „Naturerleben“ zu ermöglichen. „Nachdem die ersten vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt wurden, kam es leider immer wieder zu Sachbeschädigungen. So wurden zum Beispiel die Infopulte unmittelbar nach dem Errichten zerstört“, sagt Bernd Garvert, Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt des Kreises Borken. Der wiederholte Vandalismus hat den Kreis nun dazu veranlasst, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Im betroffenen Gebiet wurden beispielsweise auch „Kein Weg“-Schilder nicht nur ausgegraben, sondern teilweise durch Gewalteinwirkung zerstört. Ebenso wurden an etlichen Schildern die Schrauben und Muttern gelöst. Der Tatzeitpunkt kann nicht genauer eingegrenzt werden und die Auswirkungen des Vandalismus waren im gesamten Gebiet zu finden. Für Hinweise auf die Verursacherinnen oder Verursacher der Schäden, die bislang die Allgemeinheit tragen muss, ist die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail an info-umwelt@kreis-borken.de dankbar.

Zum Hintergrund:
Knapp vier Prozent der Kreisfläche sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das aus gutem Grund: Diese Areale sind oftmals die letzten und einzigen Rückzugsräume der Tier- und Pflanzenarten in einer immer stärker belasteten Landschaft. Folgerichtig ist es nicht erlaubt, sich dort abseits von Wegen aufzuhalten. Mit „Wegen“ sind hier nur die eigens für Besucherinnen und Besucher angelegte Wege mit entsprechend ausgebauter Struktur gemeint. Hingegen gehören „Trampelpfade“, die Naturschutzgebiete durchschneiden, oder auch forstliche Rückgassen nicht dazu. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein Verstoß gegen die in Naturschutzgebieten geltenden Verbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Im Naturschutzgebiet "Hohenhorster Berge" in Bocholt sind "Kein Weg"-Schilder zerstört worden.

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Im Naturschutzgebiet


An vielen Schildern im Naturschutzgebiet "Hohenhorster Berge" wurden Schrauben und Muttern gelöst.

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An vielen Schildern im Naturschutzgebiet