Meldungsdatum: 06.02.2025
Ein neuer Bescheid wird nur bei inhaltlichen Änderungen erlassen. Wie in vielen anderen Städten des Kreises Recklinghausen werden hierdurch wertvolle Ressourcen eingespart. Zum 15. Februar ist die erste Hälfte der Jahressteuer fällig. Im Normalfall sind das für einen Hund 48 Euro. Alle Hundesteuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen die Zahlung bis zum Fälligkeitstermin veranlassen. Andernfalls wird die Stadtkasse Haltern am See eine Mahnung verschicken. Die nächste Fälligkeit für die zweite Hälfte der Jahreshundesteuer ist der 15. August.
Wer noch Fragen zum Hundesteuerbescheid hat, kann sich bei Iramis Zeinalov vom Steueramt der Stadt Haltern am See unter der Telefon 02364 933 143 melden.
Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See
Telefon: 02364/ 933 402
Web: https://www.haltern-am-see.de
E-Mail: pressestelle@haltern.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Haltern am See" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.