Meldungsdatum: 12.02.2025

Briefwahlbüro öffnet am Samstag, 15. Februar

Stimmabgabe für Wahl des 21. Deutschen Bundestages am Wochenende möglich

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, laufen auf Hochtouren. Wer schon vorab seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, hat auch am Samstag, 15. Februar, die Möglichkeit dazu. Dann öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus Herten (Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal) von 9 bis 13 Uhr. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten zurückgesandt werden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Samstag, 8. Februar.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus.

Die Briefwahlunterlagen können per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab sofort kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/briefwahl ausgefüllt werden. Die Briefwahlunterlagen werden im Anschluss auf dem Postweg zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem darin enthaltenen QR-Code können die Briefwahlunteralgen ebenfalls online beantragt werden.

Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diese und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus – Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal – die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort wählen. Der Personalausweis ist bei Beantragung vorzulegen.

Die Unterlagen können einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Die Berechtigung zur Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Bevollmächtigung kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dieses ist ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung zu versichern.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

montags: 8 bis 16 Uhr
dienstags und mittwochs: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
donnerstags: 8 bis 12.30 Uhr sowie 14 bis 17.30 Uhr
freitags: 8 bis 12.30 Uhr

Darüber hinaus hat das Briefwahlbüro am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Das Briefwahlbüro ist zu den oben genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02366 303-988 erreichbar.

Hinweise zu verkürzten Fristen wegen vorgezogener Bundestagswahl

Das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist die Urnenwahl, das gilt umso mehr bei der vorgezogenen Wahl. Wer seine Stimme dennoch per Briefwahl abgeben möchte, sollte daher unbedingt beachten, dass die vorgezogene Bundestagswahl auch zu deutlich verkürzten Fristen bei den einzelnen Vorbereitungsschritten führt und den Zeitraum erheblich enger macht, in dem die Briefwahl ausgeübt werden kann. Statt den üblichen vier Wochen steht aktuell für die Briefwahl ein Zeitraum von lediglich zwei Wochen zur Verfügung.

Diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen zugesandt haben möchten, sollten zusätzlich die Postlaufzeiten im Blick behalten. Es ist sicherzustellen, dass Anträge zur Briefwahl schnellstmöglich beantragt und dann umgehend an das Wahlamt zurückgesandt werden. Bei einem Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland sind längere Versandzeiten zu berücksichtigen. Gegebenenfalls können die Unterlagen nicht rechtzeitig zugestellt werden.

Selbstverständlich können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr abgegeben werden.

Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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