Meldungsdatum: 12.02.2025
Die Stadt Ahaus wird nicht rechtlich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) vom 3. Dezember vergangenen Jahres vorgehen. Das hat der Hauptausschuss der Stadt gestern (11. Februar) entschieden und entsprach damit dem Vorschlag der Verwaltung, die sich intensiv mit dem Urteil und möglichen Anknüpfungspunkten für eine Beschwerde auseinandergesetzt hatte.
Das OVG hatte im Dezember nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden, die Klagen der Stadt Ahaus und eines Ahaus Bürgers gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung von 152 beladenen Castoren aus dem Zwischenlager Jülich im Zwischenlager Ahaus abzuweisen.
Gegen dieses Urteil wäre nur eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statthaft gewesen. Angesichts der Erfolgsaussichten verzichtet die Stadt Ahaus auf eine solche Beschwerde. Mit Ablauf der Beschwerdefrist wird das Urteil rechtskräftig.
Zur Durchführung der Transporte ist weiterhin eine zweite Genehmigung erforderlich: die atomrechtliche Transportgenehmigung. Auch dafür ist das BASE mit Sitz in Berlin zuständig.
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