Meldungsdatum: 13.02.2025
Auch bei der diesjährigen Bundestagswahl sind im Wahlkreis 125 (Borken II), für den die Kreisverwaltung Borken zuständig ist, erneut sehr viele Briefwählerinnen und -wähler zu erwarten. Das teilt jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter mit. Schon bei den letzten Wahlen hatte der Anteil an Briefwählerinnen und -wählern – bundesweit – kontinuierlich zugenommen. Nutzten bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 67.943 Wahlberechtigte (33,8 Prozent aller seinerzeit 201.103 Wahlberechtigten) im Wahlkreis 125 (seinerzeitige Nummerierung 126) (Borken II) diese Möglichkeit, so zeigt sich nach der Zahl der bislang bei den örtlichen Wahlämtern zu verzeichnenden Briefwahlanträge eine steigende Tendenz.
Im Wahlkreis 125 (Borken II) mit den Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden haben zum Stichtag 12. Februar 2025 insgesamt 50.983 Personen einen Wahlschein beantragt. Das sind 26 Prozent der dort lebenden 201.132 Wahlberechtigten. Darunter befinden sich 7.635 junge Menschen, die erstmals bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt sind.
Die „Wahlbenachrichtigungen“ sollten mittlerweile allen Wahlberechtigten vorliegen. Falls nicht, sollten sich die Betroffenen schnellstmöglich mit dem Wahlamt ihres Wohnorts in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Darauf weist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden alle Wahlberechtigten unter anderem darüber informiert, in welchem Wahllokal sie am 23. Februar ihre Stimme abgeben können.
Die Wahlbenachrichtigung enthält darüber hinaus auch die Informationen, wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen, eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht möglich.
Für eine möglichst bequeme Beantragung enthalten die Wahlbenachrichtigungen in der Regel einen aufgedruckten personalisierten QR-Code, der gescannt werden kann und bereits die notwendigen persönlichen Angaben enthält. Auch die Online-Portale auf den Internetseiten der Kommunen sind mit dem Versand der Wahlbenachrichtigung freigeschaltet.
Beantragt man die Wahlunterlagen per formloser E-Mail (zu richten an das zuständige Wahlamt der Kommune), so sind der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Anschrift zu nennen. Genutzt werden kann aber auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck, der dann ausgefüllt dem Wahlamt zugeschickt werden muss.
Die Wahlberechtigten sollten bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl die Postlaufzeiten im Auge haben. Denn durch den vorgezogenen Wahltermin gibt es einen kürzeren Zeitraum, in dem die Briefwahl stattfinden kann. Vor diesem Hintergrund weist der Kreiswahlleiter erneut auf die Möglichkeit der sogenannten Briefwahl „vor Ort“ hin, die alle Kommunen im Wahlkreis in den zwei Wochen vor der Wahl anbieten. In den örtlichen Briefwahlbüros werden die Briefwahlunterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern auf Wunsch unmittelbar persönlich ausgehändigt. Es kann dann sogar auch direkt an Ort und Stelle gewählt werden. „Nutzen Sie dieses Angebot um sicherzustellen, dass der Wahlbrief in jedem Fall rechtzeitig vorliegt und Ihre Stimme mitgezählt werden kann“, appelliert Dr. Hörster.
Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, bis 15 Uhr gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten dann möglichst schnell zurückgeschickt oder am besten direkt im Wahlbüro der Gemeinde- oder Stadtverwaltung abgegeben oder dort in den Briefkasten eingeworfen werden. Denn wichtig ist, dass der rote Wahlbrief am Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr, bei den zuständigen Stellen vorliegen muss, um bei der Stimmauszählung berücksichtigt zu werden. Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster appelliert: „Jeder Wahlberechtigte, der am 23. Februar verhindert ist, vor Ort im Wahllokal zu wählen, sollte so sein Wahlrecht nutzen!“
Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Auch die Abholung der Briefwahlunterlagen für einen anderen ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Allerdings dürfen Bevollmächtigte für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden sich auch auf der Internetseite des Kreises Borken auf www.kreis-borken.de/wahlen.
Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428
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