Meldungsdatum: 19.02.2025
Am 23. Februar finden die Bundestagswahlen statt. Die Wahllokale in Ahaus und den Ortsteilen sind am Sonntag von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Hier können alle wählen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ihre Stimme bislang nicht per Briefwahl abgegeben haben. Sollte jemand die Wahlbenachrichtigung per Post nicht erhalten haben, reicht es aus, den Personalausweis im Wahllokal vorzuzeigen. Für Wählerinnen und Wähler aus Ahaus, Wessum und Wüllen gibt es Veränderungen bei den Wahllokalen. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung oder auch online unter www.stadt-ahaus.de/wahlen zu finden. Wenn nicht klar ist, in welchem Wahllokal gewählt werden muss, kann dies auch beim Wahlamt der Stadt Ahaus, Tel. 72-111, in Erfahrung gebracht werden.
Noch bis Freitag 15:00 Uhr kann im Wahlbüro (Markt 30-32) per Briefwahl gewählt werden. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten hat, sollte sich kurzfristig an das Ahauser Wahlbüro wenden. Der Wahlschein kann dann für ungültig erklärt werden. Anschließend kann mit neu ausgestellten Wahlunterlagen direkt vor Ort gewählt werden. Ausschließlich für diese Fälle sind die Mitarbeitenden des Wahlamtes am Samstag, 22. Februar zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr im Rathaus in Raum 103 erreichbar.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag (23. Februar) kann der Wahlschein noch bis 15 Uhr im Rathaus erteilt werden.
Am Wahlsonntag können die Ergebnisse ab 18 Uhr live im Foyer in der Ahauser Stadthalle im Kulturquadrat verfolgt werden. Auch auf der Website der Stadt Ahaus www.stadt-ahaus.de und unter https://wahlen.votemanager.de/ sind die Ergebnisse zu sehen.
Bürgermeisterin Karola Voß ruft zur Wahl auf: „Mit Ihrer Wahl übernehmen Sie Verantwortung für das demokratische Miteinander. Machen Sie von Ihrer Stimme Gebrauch – jede Stimme zählt!“
Alle Informationen rund um die Bundestagswahl sind auch online unter www.stadt-ahaus.de/wahlen zu finden.
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Belegexemplare sind willkommen.
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