Meldungsdatum: 20.02.2025

Verkürzte Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Weiberfastnacht

Die Kreisverwaltung schließt an Weiberfastnacht, 27. Februar, bereits um 12 Uhr. Diese Regelung betrifft auch die Nebenstellen der Kreisverwaltung wie die Erziehungsberatungsstelle, die Nebenstellen des Gesundheitsamtes und den Fachdienst Schwerbehindertenangelegenheiten. Das Straßenverkehrsamt (Kfz-Zulassungsstelle/ Führerscheinstelle) in Marl schließt Weiberfastnacht bereits um 11 Uhr.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de