Nr. 052 Kreis Steinfurt, 20. Februar 2025

Gebäudeautomation nach § 71a Gebäudeenergiegesetz: Online-Veranstaltung am 25. Februar zu gesetzlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung

Kreis Steinfurt. Besitzerinnen und Besitzer von Nichtwohngebäuden haben nach in Kraft treten des novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 in Systeme für die Gebäudeautomatisierung und –steuerung investiert. Entsprechend des neuen § 71a haben beispielsweise Unternehmen und Kommunen zum 31. Dezember 2024 größere Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen mit solchen Systemen ausgestattet. Um die Hintergründe dieses Paragraphen und die Herausforderungen bei der Umsetzung geht es in einem Online-Impuls am Dienstag, 25. Februar 2025, 15 Uhr, zu dem der Kreis Steinfurt, der energieland20250 e.V. und die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurch mbH einladen.

 

In dem 90-minütigen Impuls erläutert zunächst Gregor Jaschke vom Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung der Deutschen Energie-Agentur GmbH die Relevanz der Regelung, die konkreten Vorgaben sowie mögliche zukünftige Erweiterungen. Danach spricht Dominik Vogt von der DEOS AG darüber, wie Unternehmen die Energieeffizienz ihrer Gebäude steigern können. Abschließend können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich mit den Experten austauschen.

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung bis zum 24. Februar 2025 unter https://westmbh.de/gebaeudeautomation/ ist jedoch erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zu finden. Die Zugangsdaten werden am Tag vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Daniel Göcking vom Kreis Steinfurt unter Telefon 02551 692135 oder per E-Mail an daniel.goecking@kreis-steinfurt.de.