Meldungsdatum: 21.02.2025
Die Stadt Bocholt ist gemäß des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet, das Industriestammgleis als öffentliche Serviceeinrichtung in einem betriebssicheren und betriebsbereiten Zustand zu halten. Das ISG dient als Zuführungsgleis für den Schienengüterverkehr, die Stadt Bocholt ist Betreiberin dieser Einrichtung.
Während der Testfahrten kann es am Bahnübergang Kaiser-Wilhelm-Straße zu längeren Schließzeiten kommen. Nach Angaben der Deutschen Bahn sind zwischen 9 und 17 Uhr Verzögerungen möglich. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, dies bei ihrer Routenplanung zu berücksichtigen.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 953-1289, E-Mail: karsten.tersteegen@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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