Meldungsdatum: 27.02.2025

Förderprogramm für regenerative Energien startet am 1. April

Infoveranstaltung am 25. März

Braunschweigerinnen und Braunschweiger können auch in diesem Jahr attraktive Förderungen für ihre persönliche Energiewende und mehr Energieunabhängigkeit erhalten. Unterstützt werden unter anderem steckerfertige Photovoltaikanlagen, Projekte zur gemeinschaftlichen Solarstromerzeugung, regenerative Heizsysteme sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Bestandsgebäuden. Zudem wird die Weiterbildung zur Fachkraft für Photovoltaik gefördert.  Anträge können ab Dienstag, 1. April, im Serviceportal der Stadt Braunschweig (www.service.braunschweig.de) gestellt werden. Die Zuwendungsrichtlinien, eine Förderübersicht und häufig gestellte Fragen und Antworten finden sich unter www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ.

Weitere Fragen zum Förderprozess können per E-Mail an foerderung-umwelt@braunschweig.de oder per Telefon unter 0531/470-6313 gestellt werden.

 

Am Dienstag, 25. März, um 18.30 Uhr findet eine Informationsveranstaltung für Privatpersonen statt. Die Veranstaltung informiert über den Ablauf des Förderprozesses (inkl. Antragstellung, Anmeldung BundID, Verwendungsnachweise und Auszahlung der Förderung) und erläutert die aktuellen Förderinhalte. Dabei wird u.a. auf die zu beachtenden Förderbedingungen bei steckerfertigen PV-Anlagen und den neuen Förderinhalt „Luft/Luft Wärmepumpe“ eingegangen. Alle Interessierten können sich unter www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ anmelden.

Für Handwerksbetriebe, Energieberater und Planer bietet die Energieberatung der Stadt Braunschweig ebenfalls eine Informationsveranstaltung an. Diese findet am 18. März um 18 Uhr statt und wird über die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten des Förderprogramms für regenerative Energien informieren. Alle Interessierten zu dieser Veranstaltung können sich ebenfalls unter www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ anmelden. Der Ort wird nach Anmeldung mitgeteilt.

 

Informationen zu den Förderbedingungen

 

Steckerfertige PV-Anlagen werden weiterhin mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 200 Euro gefördert. Im Falle eines nachzuweisenden (Sozial)-Leistungsbezugs von Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG beträgt die Maximalförderung bis zu 350 Euro. Die Förderung kann die Gesamtkosten der Anlage jedoch nicht überschreiten.

 

Stecker-PV ist nur förderfähig, wenn die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters laut Datenblatt (Nennausgangsscheinleistung VA) einen Wert von 800 W (bzw.VA) oder 0,8 kW (bzw. kVA) nicht übersteigt. Darüber hinaus orientiert sich die Verwaltung an den Empfehlungen des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik). Da nach Kenntnis der Verwaltung der VDE zukünftig eine Begrenzung der installierten Peakleistung vorsieht, werden in diesem Jahr nur Anlagen mit einer maximalen Modulleistung von insgesamt 960 Watt gefördert. Dieser Wert entspricht in etwa zwei Standard-PV-Modulen. Die Verwaltung behält sich allerdings vor, auf aktuelle Entwicklungen und Änderungen diesbezüglich zu reagieren.

 

Zukünftig wird der Förderinhalt „Mieterstromprojekte“ unter dem Namen „Gemeinschaftliche Solarstromprojekte” zusammengefasst. Somit sind auch die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ und die „kollektive Selbstversorgung (Einzählermodell)“ förderfähig.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Förderung einer Luft/Luft Wärmepumpe mit einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Diese Variante stellt eine kostengünstige Alternative zu Gasetagenheizungen dar, wodurch eine bestehende Lücke bzgl. alternativer Infrastrukturen in der Wärmewende geschlossen werden kann. Luft/Luft Wärmepumpen bieten zwar nicht den gleichen Komfort wie wasserführende Heizsysteme, sind jedoch vergleichbar effizient wie Luft/Wasser Wärmepumpen und können beispielsweise auch in zukünftigen Fernwärmegebieten als treibhausgasneutrale Übergangslösung genutzt werden. Zudem ist der Doppelnutzen von Luft/Luft Wärmepumpen hervorzuheben, die vergleichbar wie wasserführende Wärmepumpen für eine Regulierung der Wohnraumtemperatur auch in Hitzeperioden nutzbar gemacht werden können.

 

Da aufgrund des fortschreitenden Klimawandels mit einer Zunahme extremer Hitzeereignisse in Braunschweig zu rechnen ist und die Hitzebelastung der Bevölkerung in verdichteten, stark versiegelten Stadtbereichen noch verstärkt wird, ist dieser Beitrag zur Minderung des Hitzestresses bei sommerlicher Überwärmung auch ein sinnvoller Beitrag zur Klimafolgenanpassung. Luft/Luft Wärmepumpen werden jedoch nur gefördert, wenn dessen Außengerät auf der „Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) aufgeführt sind.

 

Informationen zur Antragsstellung:

 

Die Antragstellung ist über das Service-Portal der Stadt Braunschweig (www.service.braunschweig.de) möglich. Dazu wird ein Konto des Bundes (Bund ID) benötigt, welches sich einfach über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort einrichten lässt.

 

Nach erfolgter Anmeldung kann unter dem Suchbegriff „Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen“ das Antragsformular geöffnet, online ausgefüllt und versendet werden. Einzureichende Unterlagen können direkt mit hochgeladen werden oder sind spätestens innerhalb von 16 Wochen nachzureichen. Es erfolgt keine erneute Aufforderung zur Nachreichung der erforderlichen Unterlagen. Für die steckerfertigen PV-Anlagen werden bei der Antragsstellung keine Unterlagen benötigt, ausgenommen hiervon ist der Nachweis für die Bonus-Förderung.