Meldungsdatum: 03.03.2025

Stadt Herten fördert Klimaschutz durch Lastenfahrräder

10.000 Euro für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände

Mobil sein und das Klima schonen – zum vierten Mal fördert die Stadt Herten den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern. Seit dem 1. März 2025 können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände Förderanträge stellen. Dafür stehen Hertenerinnen und Hertenern insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung kann bis zu 1.400 Euro betragen.

Ziel der Förderung ist es, den Radverkehr innerhalb der Stadt zu unterstützen und eine attraktive Alternative zum Pkw zu schaffen. Durch den Ersatz von Auto- durch Radfahrten, beispielsweise zum Einkaufen oder Personentransport, wird ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet. Im Jahr 2023 konnten bereits 13 E-Lastenfahrräder und 15 Fahrradanhänger gefördert werden, im Jahr 2024 16 (E-)Lastenfahrräder und 14 Anhänger.

Die Zuschusshöhe beträgt für alle Antragstellenden 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer. Dabei gilt die Höchstgrenze von 1.400 Euro für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro für Lastenfahrräder ohne elektrische Unterstützung und 250 Euro für Fahrradanhänger. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung durch mehrere Haushalte gibt es einen Förderbonus in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen Höchstsatzes. Die Förderung kann von Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten sowie von in der Stadt Herten eingetragenen oder gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beantragt werden.

Förderfähig sind Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Räder müssen werksneu und serienmäßig hergestellt sein. Dazu müssen die Räder über eine standardisierte Transportvorrichtung verfügen, welche fest mit dem Fahrrad verbunden ist. Außerdem muss das Lastenfahrrad entweder ein Transportvolumen von mindestens einem Kubikmeter umfassen, eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können oder eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm haben. Die Lastenfahrräder können auch eine elektrische Antriebsunterstützung haben. Für die Fahrradanhänger gilt auch, dass diese werksneu, standardisiert und serienmäßig hergestellt sind.

Alle Informationen und Unterlagen zur Förderung sind unter www.herten.de/lastenrad verfügbar.

Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marco Baron, Telefon: 02366 303-408, m.baron@herten.de


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