Meldungsdatum: 28.02.2025
Der Zugang zu Bildung und außerschulischen Aktivitäten ist längst nicht selbstverständlich. Vielen Familien fehlen die nötigen finanziellen Mittel, um beispielsweise Nachhilfe oder Klassenfahrten für das schulpflichtige Kind zu bezahlen.
Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein kann Familien mit geringem Einkommen finanziell belasten. Deshalb erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Auf diese Weise können grundsätzlich Kosten für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und das Mittagessen erstattet werden.
Darüber hinaus werden die Betroffenen auch finanziell unterstützt, wenn es beispielweise um Musikunterricht oder die Mitgliedschaft im Sportverein geht. Ansprechpartner für Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist neben den Stadtverwaltungen auch das Jobcenter EN.
Es zieht für 2024 folgende Bilanz: Zwischen Breckerfeld und Hattingen, Witten und Gevelsberg haben Familien insgesamt mehr als 4,7 Millionen Euro aus dem BuT-Leistungsangebot erhalten. Das meiste Geld - 1,92 Millionen Euro - floss dabei in die Mittagsverpflegung. Im Vergleich: 2023 betrugen die Ausgaben nur knapp 4,2 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von knapp 12 Prozent.
Die Gründe für das Mehr an Auszahlungen sind vielfältig. Mit dem Einführen des Bürgergeldes Anfang 2023 hat sich die Gruppe der Anspruchsberechtigten auf diese Grundsicherung erweitert, folglich konnten auch mehr Menschen von Leistungen aus dem BuT profitieren. Geflüchtete aus der Ukraine im Bürgergeldbezug können ebenfalls BuT-Anträge stellen.
Darüber hinaus hat das Thema „Bildung und Teilhabe“ in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion an Bedeutung gewonnen. Es wird zunehmend erkannt, dass Bildung und Teilhabe ein entscheidender Faktor für die Integration von Kindern sind.
Insbesondere diese erhöhte Inanspruchnahme führte bei folgenden Leistungen zu Mehrausgaben: Lernförderung 899.803 Euro in 2024 zu 636.062 Euro in 2023 und kulturelle Teilhabe 189.557 Euro gegenüber 174.525 Euro.
Im Bereich der Klassenfahrten und Ausflüge sowie bei der Mittagsverpflegung spiegeln sich neben der erhöhten Zahl der Anträge die inflationsbedingten Preiserhöhungen wider. Für Klassenfahrten und Ausflüge nennt das Jobcenter EN nach 431.117 Euro für 2023 in der 2024 Bilanz 443.016 Euro und für Mittagsverpflegung schlugen nach 1.881.184 Euro in 2023 für 2024 1.918.670 Euro zu Buche. Die Ausgaben für die Schülerbeförderung sind im Vergleich zu 2023 von 86.107 Euro auf 82.180 Euro leicht gesunken. Gründe hierfür dürften u.a. in der verstärkten Nutzung von Alternativen zum öffentlichen Schülerverkehr (zum Beispiel Fahrradfahren oder zu Fuß gehen) oder auch in Veränderungen der Schulstandorte und -strukturen liegen.
Das Jobcenter EN ist Ansprechpartner für alle Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Mit Ausnahme der Lernförderung, die beantragt werden muss, ist es in der Regel ausreichend, wenn die Familien Nachweise über die entstandenen Kosten vorlegen.
Die Unterstützung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche – „persönlicher Schulbedarf“ – wird sogar automatisch ausgezahlt. Für 2025 beträgt die Höhe dieser Leistung 195 Euro, sie wird anteilig am 1. August und 1. Februar überwiesen und zwar 130 Euro für das erste Schulhalbjahr 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
Weitere Informationen und Formulare für SGB-II Leistungsberechtigte finden sich auf der Internetseite des Jobcenters EN unter www.jobcenter-en.de.
Pressekontakt: Lisa Radtke
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