Meldungsdatum: 06.03.2025
Die Grundsteuerberechnung wurde vom Bund grundlegend geändert, da die alte Berechnungsform von 1964 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden musste. Die Finanzämter haben in der vergangenen Zeit mit den Grundsteuererklärungen neue Grundstückswerte ermittelt. Mittels Messbetrag und der neuen differenzierten Hebesätze wird der neu fällige Grundsteuerbetrag für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer festgelegt. Von den Steuereinnahmen werden in Vreden wie in den Städten und Gemeinden im ganzen Land Schulen, Kitas und Straßen saniert, Spielplätze gebaut oder Kultur- und Sportangebote unterstützt und Vieles mehr. Jeder Euro der Grundsteuer bleibt konkret in Vreden.
Die Stadt Vreden wird voraussichtlich im März 2025 die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 an alle steuer- und abgabepflichtigen Personen versenden. Die Bescheide für 2025 enthalten erstmals die differenzierten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz für Wohngrundstücke beträgt 547% und für Nichtwohngrund 970 %. Für die Umstellung auf das Differenzierungsmodell hat die Stadt Vreden umfangreiche Systemanpassungen vorgenommen. Die erste Fälligkeit für die Steuern und Abgaben fällt auf den 25. April 2025. Die folgenden Fälligkeiten fallen, wie in den Vorjahren auch, auf den 15. Mai, den 15. August und den 15. November 2025.
Weitere ausführliche Informationen zu den Abgaben finden Sie in dem ausführlichen Flyer, der den Abgabenbescheiden beigefügt ist. Zudem finden Sie Informationen zur Grundsteuerreform auf der Homepage https://grundsteuerreform.de/ oder auch auf der städtischen Homepage unter https://www.vreden.de/de/rat-und-verwaltung/finanzensteuern/grundsteuer. Für individuelle Fragen stehen selbstverständlich die Mitarbeitenden des Steueramtes der Stadt Vreden zur Verfügung.
Stadt Vreden
Fachbereich Verwaltungsorganisation
Frau Sarah Vortkamp
Burgstraße 14 - 48691 Vreden
Telefon: 02564 303-217
Email: sarah.vortkamp@vreden.de
Internet: www.vreden.de
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