Meldungsdatum: 11.03.2025
Das Elterngeld erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Im Jahr 2024 hat die Elterngeldstelle 37,8 Millionen Euro an die Empfängerinnen und Empfänger im Kreis Borken ausgezahlt. Der Betrag fiel damit jedoch 0,5 Millionen Euro niedriger aus als im Vorjahr. Insgesamt 4.976 Elternteile haben im vergangenen Jahr diese Leistung für die erste Familienphase beantragt. Das sind 254 Anträge weniger als im Vorjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die rückläufigen Geburtenzahlen im Kreis Borken zurückzuführen.
Der Anteil der Väter im Elterngeldbezug ist auf 34 Prozent leicht zum Vorjahr angestiegen. Vor zehn Jahren lag dieser Wert noch bei 24 Prozent. Rund 83 Prozent aller Bewilligungen an Männer erfolgten über eine Bezugsdauer von zwei Monaten.
Neuregelungen
Die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2025 erneut gesenkt: Anspruch haben Eltern dann bis einem zu versteuernden Jahreseinkommen von gemeinsam 175.000 Euro – bislang galt für Paare eine Einkommensgrenze von 200.0000 Euro. „Die im Vorjahr eingeführte Begrenzung des gleichzeitigen Bezuges von Basiselterngeld auf einen Monat hat hohen Beratungsbedarf ausgelöst“, sagt Klaus Löchteken, Leiter der Stabs- und Elterngeldstelle des Fachbereiches Jugend und Familie. Häufig planten Eltern die Versorgung ihres Kindes gerade für die ersten beiden Lebensmonate gemeinsam zu übernehmen. Nunmehr sei durch den Gesetzgeber für den Regelfall unterbunden worden, dass Väter sowohl im ersten, als auch im zweiten Lebensmonat Basiselterngeld beziehen können. Häufig würden alternative Gestaltungsformen wie der zusätzliche Einsatz von Urlaubstagen oder die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus-Monaten in Betracht gezogen. Bei letztgenannten sei der gleichzeitige Bezug nicht eingeschränkt, erklärt Klaus Löchteken.
Zum Hintergrund:
Im Bereich Elterngeld ist der Kreis Borken für alle 17 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig. Das Basiselterngeld ersetzt grundsätzlich 65 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich erzielt hat. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, die Grenze nach oben bei 1.800 Euro. Bis zu 14 Monate lang kann Elterngeld gezahlt werden, wenn auch der zweite Partner mindestens zwei Monate zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit reduziert.
In der Variante ElterngeldPlus beträgt die Höhe maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustehen würde. Anstatt eines Monats Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden.
Online-Antrag
Der Online-Antrag kann über die Internetseite www.kreis-borken.de/elterngeld aufgerufen werden. Über Plausibilitätsprüfungen werden die Antragstellenden durch den Antrag geführt, Eingaben können zwischengespeichert und Nachweise hochgeladen werden.
Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428
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