Meldungsdatum: 13.03.2025

Elternbeiträge für Kitas, Tagespflege und OGS

Neue Regelungen ab August 2025

Zum 1. August 2025 treten neue Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, bei Tagespflegepersonen sowie in der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Ahaus in Kraft.

Alle betroffenen Eltern wurden in den vergangenen Wochen bereits über die Änderungen informiert: Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern erhielten eine Mitteilung per E-Mail, während die Schulen die Eltern von OGS-Kindern informiert haben.

Die neuen Beiträge ergeben sich aus einer in 2022 beschlossenen Regelung zur jährlichen Anpassung der Elternbeiträge an die allgemeine Gehalts- und Inflationsentwicklung. Diese sogenannte Dynamisierungsklausel orientiert sich an den vom Land NRW festgelegten Fortschreibungsraten, die auch für die finanzielle Förderung von Kitas und der Kindertagespflege gelten.

Das bedeutet konkret: Ab dem Kindergartenjahr 2025/26 werden die Elternbeiträge jährlich angepasst. Zudem verändern sich die Einkommensgruppen alle drei Jahre entsprechend der Fortschreibungsraten. Zum 1. August 2025 steigen daher sowohl die Elternbeiträge als auch die Einkommensgruppen.

Mit dieser Regelung wird eine vergleichbare Entwicklung der Kita-Betriebskosten, Elternbeiträge und Einkommensgruppen sichergestellt. Da die Beitragsanpassung jährlich erfolgt, gilt der festgesetzte Elternbeitrag künftig jeweils nur für ein Kindergartenjahr. 

Fragen rund um die Elternbeiträge beantworten die Mitarbeitenden des Fachbereichs Jugend der Stadt Ahaus, nähere Informationen sind außerdem auf www.stadt-ahaus.de zu finden.


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Symbolbild Kindergarten

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