Meldungsdatum: 14.03.2025
Die Stadt Ahaus hat die Richtlinien für die Kindertagespflege überarbeitet, um sie an aktuelle gesetzliche Vorgaben anzupassen. Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kitas ein gleichwertiges Angebot – und mit den neuen Regelungen gibt es einige wichtige Verbesserungen für Kindertagespflegepersonen und Familien.
Eine zentrale Neuerung ist der Mietkostenzuschuss für Kindertagespflege in extern angemieteten, geeigneten Räumlichkeiten. Ab sofort erhalten Kindertagespflegepersonen eine Förderung von 75 € pro Kind, um die Betreuung außerhalb des eigenen Haushalts finanziell besser abzusichern.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Vertretung in der Kindertagespflege. Die neuen Richtlinien enthalten zwei Modelle, um erziehungsberechtigten Personen in Betreuungsnotfällen eine verlässliche Lösung zu bieten. Zum einen das „Team- und Tandem-Modell“, in dem sich Kindertagespflegepersonen zusammenschließen können und gegenseitig einzelne Kinder in Vertretung betreuen. Zum anderen das „Stützpunktmodell“, in dem eine speziell eingerichtete Kindertagespflegestelle als Vertretungspunkt dient. Die Kinder haben die Möglichkeit, die Stützpunkt-Kindertagespflegeperson in ihrer gewohnten Umgebung kennenzulernen oder die Räumlichkeiten der Vertretungsstelle vorab zu besuchen. So entsteht eine vertrauensvolle Beziehung, die den Übergang im Vertretungsfall erleichtert. Im Krankheitsfall können die Erziehungsberechtigen ihren Bedarf beim Fachbereich Jugend melden, und die Stützpunkt-Kindertagespflegeperson übernimmt die Betreuung – maximal für fünf Kinder gleichzeitig.
Um eine hochwertige Betreuung sicherzustellen, können Kindertagespflegepersonen außerdem alle fünf Jahre eine Pauschale für die Anschaffung neuer Spielsachen beantragen. Diese wurde mit den neuen Richtlinien auf 575 € pro Kind erhöht.
Mit diesen Anpassungen sorgt die Stadt Ahaus dafür, dass die Kindertagespflege weiterhin ein attraktives und verlässliches Betreuungsangebot für Familien bleibt. Mehr Informationen rund um die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern in Ahaus und auch über die Website der Stadt Ahaus: www.stadt-ahaus.de/kindertagespflege
Dort sind auch die Richtlinien als PDF zum Download zu finden.
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